EU lässt Export von Schutzausrüstung in die Schweiz pauschal zu

Brüssel (dpa) - EU-Exporte von Virus-Schutzausrüstung in die Schweiz
sind neuen Vorgaben der Europäischen Kommission zufolge ohne weitere
Genehmigung erlaubt. Wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte,
hat sie am Vortag eine entsprechende Anleitung zur Ausfuhr von
persönlicher Schutzausrüstung im Zuge der Covid-19-Epidemie
herausgegeben. Normalerweise ist für Exporte dieser Güter in
Nicht-EU-Länder wegen der Krise eine Erlaubnis erforderlich.

Wegen der besonderen Produktions- und Lieferketten mit bestimmten
Ländern habe die Kommission jedoch Ausnahmen insbesondere für die
EFTA-Länder festgelegt. Keine Genehmigung sei deshalb vom 21. März an
mehr nötig für Ausfuhren entsprechenden Materials nach Norwegen,
Island, Liechtenstein und in die Schweiz sowie die Färöer-Inseln,
nach San Marino, Andorra und in den Vatikan. Gleiches gelte für
assoziierte Länder und Territorien mit besonderen Beziehungen zu
Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien.

Die vorübergehende Genehmigungspflicht sollte verhindern, dass in der
Krise wichtiges medizinisches Material die EU verlässt. In der
Schweiz war in den vergangenen Wochen Unmut entstanden, weil eine
Lieferung von Schutzmasken nach ihrer Ankunft im Hamburger Hafen
nicht unverzüglich weitertransportiert wurde.