Corona-Krise: Sachsen verschärft Auflagen - Strafen für Ansammlungen

Sachsen greift in der Corona-Krise zu immer drastischeren Maßnahmen.
Manche Leute zeigen sich unbelehrbar und zwingen die Polizei zum
Eingreifen. Von einer flächendeckenden Ausgangssperre ist aber noch
keine Rede. Gaststätten sind nun allerdings komplett dicht.

Dresden (dpa/sn) - Sachsen verschärft die Auflagen zur Corona-Krise
drastisch. Menschenansammlungen werden nun unter Strafe gestellt und
sollen mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können,
wie Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) am Freitag in einem
Videobriefing sagte. «Das ist eine harte Ansage. Aber sie ist
notwendig (...) Für mich ist ganz entscheidend, dass nicht alle in
Mithaftung genommen werden für eine kleine Gruppe, die sich nicht
angemessen verhält.» Man wolle, dass sich Menschen in Sachsen noch
frei bewegen könnten. Wenn das aber «ohne Sinn und Verstand»
passiere, müsse man eingreifen.

Die Regelung gilt als Teil einer verschärften Allgemeinverfügung ab
diesem Sonntag. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz. Eine
Größenordnung für Menschenansammlungen wurde nicht genannt. Familien

seien damit nicht gemeint, hieß es. Aber wenn sich sechs Jugendliche
in einem Park treffen, um gemeinsam etwas zu trinken, sollten
Ordnungsdienst und Polizei einschreiten. Es habe in den vergangenen
Tagen ein buntes Treiben in Parks und auf Spielplätzen gegeben, sagte
Kretschmer: «Das ist etwas, was so nicht funktionieren wird, wenn wir
die Ansteckungsketten unterbrechen wollen.»

Der Ministerpräsident erinnerte daran, dass es in Bayern bereits
Ausgangssperren gibt. «Wenn es regional nötig ist, muss man zu solch
einem Instrument greifen. Auf jeden Fall ist es keines, was für ein
gesamtes Land gelten kann», sagte er. In Sachsen sei man noch nicht
in dieser Situation, das sei an den Fallzahlen sichtbar: «Mit den
Instrumenten, die jetzt noch einmal nachgeschärft wurden, müssen wir
in den kommenden Wochen arbeiten.» Er rechne damit, dass es in den
nächsten zehn Tagen noch zu einem Zuwachs an Infektionen komme.
Ostersonntag sei der Tag, an dem man die Maßnahmen auf ihren Erfolg
hin bewerten müsse.

Laut Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) haben sich bis Freitag
562 Menschen in Sachsen mit dem Virus infiziert, 173 mehr als am
Vortag bekannt. Zum Schutz der Bevölkerung gelte es nun, weitere
Verordnungen zu treffen. Nachdem in dieser Woche schon Schulen und
Kitas dicht machten, bleiben ab Sonntag auch Restaurants außer
Mitarbeiterkantinen geschlossen. Gleiches gilt für Badeanstalten,
Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte. In den noch offenen Geschäften
müssen Hygieneauflagen eingehalten werden. Bei Backwaren ist
Selbstbedienung untersagt. Warteschlangen sollen gesteuert werden.

«Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann
nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet», hieß es
weiter. Für Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen sowie
für Alten- und Pflegeheime gilt ein Besuchsverbot. Planbare Aufnahmen
in Allgemeinkrankenhäusern müssen so reduziert werden, dass in ein
bis zwei Wochen die Aufnahmekapazitäten für Covid-19-Patienten zur
Verfügung stehen. Weitere Maßnahmen betreffen etwa die Kinder- und
Jugendhilfe sowie die Betreuung von Menschen mit Behinderungen.

«Regeln machen nur dann Sinn, wenn man sich daran hält», sagte
Innenminister Roland Wöller (CDU). Polizei und Ordnungsbehörden seien
unterwegs und hätten bereits 83 Verstöße festgestellt. Meist seien
Platzverweise erteilt worden, in einem Fall habe man auch ein
Restaurant räumen müssen.