Wirtschaftshilfen des Landes wegen Corona - was bisher bekannt ist Von Alexia Angelopoulou, dpa

Im Moment ist nur eines sicher: Die Maßnahmen gegen das Coronavirus
stürzen viele Betriebe in eine tiefe Krise, bei der das Ende noch
nicht abzusehen ist. Mit einem Rettungsschirm will das Land
gegensteuern - was ist geplant?

Stuttgart (dpa/lsw) - Quer durch alle Branchen ist die Corona-Krise
in der Südwest-Wirtschaft schon längst angekommen. Fast alle
Einzelhändler, die nicht als systemrelevant gelten, mussten
schließen, ebenso Messen, Kneipen und unzählige andere Betriebe.
Stark betroffen sind auch die sogenannten Solo-Selbstständigen. Am
Donnerstag brachte die Landesregierung deshalb einen Rettungsschirm
für Unternehmen auf den Weg. Verbände warnen, es sei wichtig, dass
die finanzielle Hilfe so schnell wie möglich komme. Im
Wirtschaftsministerium arbeitete man am Freitag unter Hochdruck an
der Umsetzung. Längst noch nicht gibt es Antworten auf all die Fragen
der Betriebe. Ein Überblick, was bisher bekannt ist:

An wen richten sich die Maßnahmen, die die Landesregierung
beschlossen hat?

Laut Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU)
richtet sich das nun beschlossene Hilfspaket vor allem an
Selbstständige, Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen. Sie treffe
die Corona-Krise deswegen besonders hart, weil sie naturgemäß nur
über wenige Rücklagen verfügten, begründete die Ministerin die
Maßnahme. Handelsverband und Handelskammer hatten genau deshalb in
den vergangenen Tagen immer wieder gefordert, dieser Gruppe unter die
Arme zu greifen. «Die beschlossene Unterstützung ist klasse», lobt
Sabine Hagmann vom Handelsverband Baden-Württemberg (HBW). Zwar
bedürften auch größere Unternehmen mittelfristig Hilfe, aber vor
allem die kleinen Betriebe bräuchten nun schnell Liquidität, um gegen
mögliche Insolvenzen anzukämpfen.

Was hat es mit dem «Härtefallfonds» auf sich, den es jetzt geben
soll?

Der sogenannte «branchenoffene Härtefallfonds» soll schnell wirken
und richtet sich an Selbstständige sowie Klein- und
Kleinstunternehmer mit bis zu 50 Mitarbeitern. Er soll direkte
Zuschüsse bieten und damit die Betroffenen bei der Abdeckung ihres
kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützen, etwa bei Zahlung von
Personalkosten, Miete, Strom und allen anderen laufenden Kosten. Je
nach Einzelfall sollen hier bis zu 15 000 Euro beantragt werden
können. Die Anträge sollen ab Ende nächster Woche gestellt werden
können. Die Opposition im Landtag kritisiert, dass das zu lange
dauere. «Für die Unternehmen zählt nun jeder Tag», sagte
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke, der außerdem fordert, dass die
Direkthilfen über die Kammern - etwa die Industrie- und Handelskammer
- verteilt werden könnten.

Kann ich als Betrieb auch auf bisherige Förderinstrumente setzen?

Ja. Bestehende Programme des Landesförderinstituts L-Bank und der
Bürgschaftsbank stehen auch und gerade in der Corona-Krise zur
Verfügung und wurden ausgeweitet. Man sei auch für einen sprunghaften
Anstieg der Anträge gewappnet, die Förderinstitute arbeiteten
Corona-bedingte Anträge bevorzugt, unbürokratisch und zügig ab, hei
ßt
es bei der Landesregierung. Die Bürgschaftsquote für jene
Unternehmen, die von den Corona-Auswirkungen betroffen sind, wurde
von 50 auf 80 Prozent erhöht. Betriebe können so leichter
Überbrückungskredite von ihren Hausbanken erhalten. Außerdem wurde
entschieden, dass Bürgschaften von bis zu 250 000 Euro von den
Instituten in Eigenregie entschieden werden können, damit es
schneller geht. Den Bürgschaftsrahmen hat die Landesregierung von 200
Millionen Euro auf eine Milliarde Euro verfünffacht.

Es soll einen Beteiligungsfonds geben - was hat es damit auf sich?

Der Beteiligungsfonds soll bei der L-Bank angesiedelt und mit einer
Milliarde Euro ausgestattet sein. Mit Landesbeteiligungen soll die
finanzielle Situation von kleinen und mittleren Unternehmen, die an
sich gesund sind, in der Krise stabilisiert werden. Diese Maßnahme
richtet sich vor allem an die sogenannten systemrelevanten Betriebe,
etwa Lebensmittelgeschäfte.

Wo erhalte ich Informationen, wenn es akut wird?

Die Landesregierung will das Beratungsangebot speziell um
Krisenberatungen erweitern, damit betroffene Unternehmen die Weichen
stellen können. «Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe», sagt
Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut. Betriebe sollen mit den
notwendigen Informationen in die Lage versetzt werden, selbst die
weiteren Schritte auf ihrem Weg aus der Krise gehen zu können.

Kann ein Betrieb schon eine Hilfe beantragen?

Was bereits jetzt funktionieren soll, sind steuerliche
Erleichterungen. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die
Umsatzsteuer können gestundet werden - der Betreffende zahlt keine
Zinsen und muss auch keine Vollstreckung oder Säumniszuschläge
fürchten. Auch können die Betroffenen die Senkung der Vorauszahlungen
auf Steuern beantragen. Wer jetzt schon aktiv werden will, kann auf
der Internetseite der Finanzämter in Baden-Württemberg ein
vereinfachtes Antragsformular ausfüllen. Diese Anträge sollen sofort
unbürokratisch bearbeitet werden können.