Karlsruhe weist Eilantrag gegen Demo-Verbot wegen Corona ab

Karlsruhe (dpa) - Ein Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht gegen
das Demonstrationsverbot wegen der Corona-Krise ist gescheitert. Die
Karlsruher Richter wiesen den Antrag am Freitag als unzulässig ab.
Zur Begründung hieß es, die beiden Kläger hätten sich zunächst an
die
Verwaltungsgerichte wenden müssen. (Az. 1 BvR 661/20)

Geklagt hatten zwei Studenten. Die 20 und 23 Jahre alten Brüder
wollten generell klären lassen, «wie Grundrechte in einer
Gefahrenlage wie der Coronavirus-Pandemie miteinander in Einklang
gebracht werden können», wie sie in einer Mitteilung schreiben.

Einer der jungen Männer hatte am Mittwoch bei der Stadt Karlsruhe für
Freitagnachmittag eine zweistündige Versammlung mit 400 Teilnehmern
auf dem Schlossplatz angemeldet. Protestiert werden sollte «gegen die
Menschenrechtsverletzungen an der & vor der griechischen Grenze und
in den Flüchtlingslagern». Nach eigener Darstellung hatten die Brüder

dazu «eine Vielzahl von detaillierten Vorschlägen» eingereicht, «wi
e
eine Demonstration trotz Corona-Pandemie sicher stattfinden könnte».
Die Stadt hatte die Versammlung wegen der von der Landesregierung
verhängten Infektionsschutzmaßnahmen verboten.

Dagegen wandten sich die Brüder direkt ans Bundesverfassungsgericht -
vergeblich. Sie hätten zunächst von der Möglichkeit
verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes Gebrauch machen müssen,
heißt es in dem Beschluss. Das wäre auch in der Kürze der Zeit
möglich gewesen, bei Versammlungsverboten müsse oft schnell
entschieden werden. Außerdem antworteten die Richter den Klägern, die
Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen wäre im
Eilverfahren ohnehin nicht möglich gewesen.