Kliniken bekommen mehr Freiraum bei Intensivpflegekräften

Berlin (dpa) - Die deutschen Kliniken bekommen wegen der Corona-Krise
mehr Freiraum beim Einsatz von Intensivpflegekräften. Der Gemeinsame
Bundesausschuss G-BA von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen beschloss
am Freitag Abweichungsmöglichkeiten von Vorgaben bei einigen anderen
komplexen Behandlungen. Flexibilität und Handlungsfähigkeit seien
entscheidend, wenn viele Intensivpatienten zu behandeln seien, sagte
der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken am Freitag - oder wenn Personal
fehle, weil Pfleger selbst krank oder in Quarantäne seien.

Von Mindestvorgaben für Pflegepersonal kann demnach abgewichen
werden, wenn es im Krankenhaus zu kurzfristigen krankheits- oder
quarantänebedingten Personalausfällen kommt - oder zu einer starken
Erhöhung der Patientenzahl. Die Ausnahmeregelungen betreffen unter
anderem Qualitätsvorgaben in der Versorgung von Frühgeborenen, in der
Kinderherzchirurgie und bei bestimmten Eingriffen an der Bauchaorta.

Kliniken sollen vorhandenes Intensivpflegepersonal dadurch flexibel
einsetzen und unaufschiebbare Behandlungen sicherstellen können.
Dies erweitere die Möglichkeiten zum Unterschreiten von Untergrenzen
auch für sehr personalintensive Bereiche, ohne die gebotene fachliche
Qualität der Patientenversorgung zu gefährden, erläuterte Hecken.

Der Bundesausschuss passte zudem Regeln für Krankschreibungen an. Wie
schon praktiziert, können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei
leichten Erkrankungssymptomen der oberen Atemwege auch ohne Besuch in
der Praxis nach telefonischer Rücksprache ausgestellt werden. Das
oberste Beschlussgremium des Gesundheitswesens will voraussichtlich
in der kommenden Woche entscheiden, ob so auch Krankschreibungen für
bis zu 14 Tagen möglich sein sollen.