Drei-Schicht-Betrieb bei Kontrollen von Corona-Auflagen in Erfurt

Erfurt (dpa/th) - Zur Durchsetzung der umfangreichen Einschränkungen
wegen der Coronavirus-Pandemie schickt die Stadtverwaltung Erfurt
Kontrolleure im Drei-Schicht-Betrieb auf Streife. Schwerpunkte seien
neben Geschäften, Restaurants und anderen Betrieben, die zum Schutz
vor Ansteckung schließen müssen, auch die Parks und Anlagen, sagte
Stadtsprecher Daniel Baumbach am Freitag. Dabei gehe es darum,
Menschenansammlungen oder sogenannte Corona-Partys zu unterbinden.
«Es muss in die Köpfe rein: Bleibt zu Hause.» Gewerbebetriebe müsst
en
bei Verstößen mit Strafen rechnen, bei Bürgern bleibe es zunächst b
ei
einer Ansprache.

So könnten Ordnungswidrigkeiten nach Paragraf 73 des Thüringer
Infektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro
geahndet werden, hieß es in einer Mitteilung der Stadt zuvor. «Wir
unterscheiden da nach fahrlässig, grob fahrlässig und mit Vorsatz und
entsprechend hoch sind die Strafen. Ein Bußgeld muss Eindruck machen
und eine abschreckende Wirkung haben», erklärte Ordnungsdezernent
Andreas Horn.

«Mit den Kontrollen versuchen wir an die Vernunft der Bürger zu
appellieren. Sollte das nicht funktionieren, dann sind auch
Ausgangssperren denkbar», sagte Stadtsprecher Baumbach.

Für die Kontrollen wird in der Landeshauptstadt das Personal des
Bürgeramtes aufgestockt. Rund 40 Mitarbeiter der Stadtverwaltung
sollen eingesetzt werden. Dabei gehe man auch Hinweisen von Bürgern
nach, die Verstöße gegen die Regeln zum Infektionsschutz beobachten.
Derartige Meldungen seien beim Bürgeramt bereits eingegangen. Seit
Freitag gilt in Thüringen ein Erlass, der unter anderem Gaststätten-
und Geschäftsschließungen, Spielplatzsperrungen und das Verbot von
Veranstaltungen vorsieht.

Nach jüngsten Angaben der Thüringer Polizei haben sich die Beamten im
Freistaat noch nicht intensiv mit der Kontrolle von verhängten
Sperrungen beschäftigt. «Die originäre Zuständigkeit für die
Einhaltung der Allgemeinverfügungen nach Infektionsschutzgesetz liegt
bei den Gesundheits- und Ordnungsbehörden der Landkreise und
kreisfreien Städte», sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion.
Die Thüringer Polizei sei hier nicht unmittelbar zuständig «und füh
rt
bislang keine eigenständigen Kontrollen durch».