Pfalz: Stadt und zwei Kreise untersagen Betreten öffentlicher Orte

Germersheim (dpa/lrs) - Aus Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des
neuen Coronavirus folgen die Stadt Landau sowie die Kreise Südliche
Weinstraße und Germersheim dem Beispiel der baden-württembergischen
Stadt Freiburg und untersagen von diesem Samstag (21.3.) an das
Betreten öffentlicher Orte. «Es handelt sich nicht um eine generelle
Ausgangssperre», betonten die Kommunen am Freitag in einer
gemeinsamen Mitteilung.

Die Menschen dürften weiter für dringende Angelegenheiten das Haus
verlassen - um etwa zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen zu gehen.
«Auch Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind weiter erlaubt -
allerdings nur allein oder mit den Menschen, die im eigenen Haushalt
leben», hieß es. Die Regelung gelte zunächst bis Freitag, 3. April.

In enger Abstimmung hätten der Oberbürgermeister der Stadt Landau und
die Landräte der Kreise Südliche Weinstraße und Germersheim die Stufe

vier im Katastrophenschutz festgestellt. «Leider ist es zwingend
notwendig, weitere Einschränkungen zu verfügen, um die Ausbreitung
des Corona-Virus zurückzudrängen», teilten die Kommunen mit. Es sei
trotz vieler Appelle nicht gelungen, «die soziale Distanz zu
erreichen, die es im Wettlauf gegen die Zeit» brauche.

Die drei Gebietskörperschaften prüfen auch die Einrichtung von
Notkrankenhäusern. «Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des
Corona-Virus immer einen Schritt voraus zu sein. Deshalb bereiten wir
uns in der Region auch auf Szenarien vor, von denen wir hoffen, dass
sie letztlich nicht eintreten», betonten die Verwaltungschefs.

Die Stadt Landau sowie die Kreise Südliche Weinstraße und Germersheim
rufen daher alle Menschen, die eine medizinische Ausbildung haben und
sich in der Lage sehen, helfen zu können, zur Unterstützung auf.