Land will Niederlassungsverbot für Gruppen auf öffentlichen Plätzen

Das Coronavirus geht um und immer mehr Menschen sterben.
Baden-Württemberg greift deshalb nun zu noch härteren Maßnahmen.

Stuttgart (dpa/lsw) - Auf öffentlichen Plätzen in Baden-Württemberg
werden wegen des grassierenden Coronavirus Menschenansammlungen
verboten. Die Landesregierung bereitet ein Niederlassungsverbot für
Gruppen auf öffentlichen Plätzen vor, wie die Deutsche Presse-Agentur
am Freitag aus Regierungskreisen erfuhr. Bei der betroffenen
Gruppengröße handle es sich um eine einstellige Zahl, das
Justizministerium müsse das juristisch prüfen. Das diene dazu, die
tatsächlichen Sozialkontakte unterhalb einer Ausgangssperre so weit
wie möglich und geboten zu verringern, hieß es aus den Kreisen.

Zugleich aber lasse Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne)
Voraussetzungen und Regelung einer Ausgangssperre schon vorgreifend
prüfen, damit diese schnellstmöglich umgesetzt werden könnte -
sollten die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin am Sonntag
zum Schluss kommen, dass eine solche unabwendbar ist. Man setze
jedoch alles daran, eine Ausgangssperre zu vermeiden, hieß es den
Informationen zufolge.

Eine weitere geplante Verschärfung der bestehenden
Rechtsverordnung: Der Vor-Ort-Verzehr in Gasthäusern soll untersagt
werden. Der Thekenverkauf zur Mitnahme sowie Lieferservice blieben
erlaubt. Die Maßnahme werde am Freitag vom Ministerpräsidenten mit
anderen Ministerpräsidenten abgestimmt.