Bundesregierung legt offene Grenzübergänge fest

Berlin/Offenburg/Weil am Rhein/Konstanz (dpa/lsw) - Die
Bundesregierung hat Orte festgelegt, an denen ein Grenzübertritt aus
der Schweiz, Frankreich, Österreich, Luxemburg und Dänemark noch
möglich sein soll. Alle weiteren Grenzübergänge sollen dagegen von
diesem Freitag an wegen der Corona-Krise geschlossen bleiben. Die
Liste ist auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums zu
finden.

Frankreich betreffend sind noch unter anderem folgende
Grenzübergangsstellen offen: Altenheim-Pflimlin-Brücke, Europabrücke

Kehl, Rheinau-Freistett, Iffezheim, Weil am Rhein Palmrainbrücke,
Neuenburg am Rhein Autobahn und Breisach.

Die Schweiz betreffend nennt das Dokument unter anderem folgende
Grenzübergangsstellen: Konstanz-Autobahn - Kreuzlingen Autobahn,
Bietingen - Thayngen, Singen Bahnhof, Weil am Rhein - BAB Basel,
Rheinfelden - Warmbach, Rheinfelden - Rheinfelden oder Bad Säckingen
- Stein.

Das Ministerium rief am Donnerstag alle Reisenden mit dringendem
Grund auf, sich vorab zu informieren, um Unannehmlichkeiten zu
vermeiden. In wichtigen Ausnahmefällen - etwa bei langen Staus - soll
die Bundespolizei die Überquerung der Grenze auch an anderen
grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen ermöglichen.

Seit Montag gibt es wegen der Ausbreitung des Coronavirus wieder
Kontrollen. Bis auf wenige Ausnahmen dürfen nur noch Deutsche,
Ausländer mit Wohnort und Aufenthaltsberechtigung in Deutschland,
Berufspendler und Lastwagenfahrer, die wichtige Güter ins Land
bringen, einreisen - außerdem EU-Bürger, die auf dem Weg in ihre
Heimat Deutschland durchqueren müssen. An den Grenzen zu Belgien und
den Niederlanden gibt es noch keine stationären Kontrollen.