Ordnungsbehörden kontrollieren angeordnete Ladenschließungen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach der landesweiten Schließung von
Geschäften, Kneipen und Freizeiteinrichtungen haben Städte in
Hessen mit ersten Kontrollen begonnen. Mitarbeiter der
Ordnungsbehörden überprüften am Donnerstag, ob die seit Mittwoch
geltende Verordnung auch umgesetzt wird. Wie eine Stichprobe der
Deutschen Presse-Agentur ergab, wurden dabei vereinzelt Läden
zwangsgeschlossen. Auf die Verhängung von Bußgeldern verzichteten die
Kommunen jedoch zunächst.

«Wir haben bereits am Mittwoch mit Kontrollen begonnen», berichtete
ein Sprecher des Frankfurter Ordnungsamts am Donnerstag. Schwerpunkte
gebe es keine, es würden «sämtliche Bereiche kontrolliert, die in d
er
Verordnung genannt sind». In Darmstadt verstärkte die Kommunalpolizei
ihre Kontrollen. «Das Bürger- und Ordnungsamt hat den Auftrag
erhalten, die vom Land Hessen veröffentlichte Verordnung zu prüfen
und restriktiv umzusetzen», begründete ein Sprecher der Stadt den
Schritt.

In Wiesbaden wurden die meisten Verstöße auf Sportanlagen und
Bolzplätze festgestellt. Allein auf neun der 30 kontrollierten
Spielplätze trafen die Ordnungshüter Menschen an. Die Geschäfte der
Landeshauptstadt hielten sich den Angaben zufolge bereits am Mittwoch
an die Richtlinie. «Die Geschäftsleute, die die Maßnahmen noch nich
t
umgesetzt hatten, folgten den Anweisungen der Stadtpolizei
unverzüglich», sagte Ordnungsdezernent Oliver Franz.

In Fulda sprachen Polizisten Passanten an, die in Gruppen
zusammenstanden. «Wenn bei Streifengängen Besonderheiten festgestellt

werden, versuchen unsere Beamten, die Menschen im Gespräch für die
Situation weiter zu sensibilisieren», sagte ein Polizeisprecher. In
Offenbach sprachen Mitarbeiten der Stadtpolizei mit Ladenbesitzern,
die sich nicht an die Schließung hielten. Auf die Verhängung von
Bußgeldern verzichteten sie - auch weil die Rechtslage unklar
sei. «Es wäre nach unserer Einschätzung ein Straftatbestand, der zu
r
Anzeige gebracht werden müsste», sagte eine Sprecherin der Stadt.