Likud-Partei reicht Klage gegen Israels zentrales Wahlkomitee ein

Jerusalem (dpa) - Gut zwei Wochen nach der Parlamentswahl in Israel
hat die rechtskonservative Regierungspartei Likud vor dem Höchsten
Gericht Klage gegen das zentrale Wahlkomitee eingelegt.
Regierungschef Benjamin Netanjahu teilte am Donnerstag auf Facebook
eine entsprechende Mitteilung des Likud-Abgeordneten Schlomo Karhi.
Dieser schrieb, das Wahlkomitee habe sich trotz mehrfacher
Aufforderung geweigert, Informationen zu einem angeblichem Wahlbetrug
zu übermitteln. Unter anderem geht es dabei um Vorwürfe, Tausende
arabische Studenten hätten sich im Ausland aufgehalten, aber trotzdem
bei der Wahl am 2. März abgestimmt.

Wegen der Coronakrise war der für Dienstag geplante Beginn eines
Korruptionsprozesses gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu
(Likud) vor dem Jerusalemer Bezirksgericht bis Mai verschoben worden.
Außer dem Höchsten Gericht sollen Gerichte nach einer Entscheidung
des Justizministers nur noch in Notfällen aktiv werden. Die
Opposition wirft Netanjahu vor, er versuche, unter dem Deckmantel der
Coronakrise einer Strafverfolgung zu entkommen und demokratische
Grundrechte auszuhebeln.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Netanjahu Betrug und Untreue
sowie Bestechlichkeit vor. Es geht um den Verdacht der Beeinflussung
von Medien, angeblich krumme Deals mit Unternehmen und Luxusgeschenke
befreundeter Geschäftsleute im Gegenzug für politische
Gefälligkeiten. Der Regierungschef hat alle Vorwürfe zurückgewiesen.


Israel ist seit mehr als einem Jahr in einem politischen Patt
gefangen. Auch die dritte Parlamentswahl binnen eines Jahres endete
vor knapp zwei Wochen ohne klaren Sieger. Weder Netanjahus
rechts-religiöser Block noch das Mitte-Bündnis Blau-Weiß des
Herausforderers Benny Gantz verfügte über eine Mehrheit für eine
Regierungsbildung.

Weil Gantz jedoch die Empfehlung von 61 von 120 Abgeordneten erhielt,
wurde er am Montag mit der Regierungsbildung beauftragt. Ob ihm dies
binnen einer Frist von 28 Tagen gelingen wird, ist jedoch unklar.