Ordnungsamt: Verstöße gegen Schließungen wegen Coronavirus

Mainz (dpa/lrs) - Die Ordnungshüter in Mainz müssen häufiger
einschreiten, weil sich Bürger und Gewerbetreibende nicht an die
Einschränkungen im öffentlichen Leben halten. «22 Betriebe hatten
noch geöffnet und mussten vom Ordnungsamt Mainz ermahnt werden»,
erklärte ein Sprecher der Stadt am Donnerstag. Auch zwei
Prostitutionsstätten mussten geschlossen werden. Bei Spiel- und
Sportplätzen hätten die Beamten mehrmals eingreifen müssen. Der
Betreiber von zwei Sonnenstudios habe sich geweigert, seine Betriebe
zu schließen. Diese seien nun versiegelt. 

Bisher sei es bei mündlichen Verwarnungen geblieben, es sei jedoch
möglich, ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro oder eine Freiheitsstrafe
von bis zu zwei Jahren zu verhängen, sowohl für Gewerbetreibende als
auch Privatpersonen.

Betroffen von den Schließungen sind landesweit viele Fachgeschäfte
sowie alle Spielplätze, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Auch
Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Messen, Ausstellungen,
Zoos, Spielhallen und Freizeitparks müssen dicht machen. Ebenso
Fitnessstudios, Schwimmbäder und private Sportanlagen. Sogar größere

private Familienfeste sind untersagt.