Rathäuser sollen Publikumsverkehr auf «absolutes Minimum» beschränk en

Mühlheim/Main (dpa/lhe) - Die Rathäuser in Hessen sollen im Kampf
gegen die Ausbreitung des Coronavirus den Publikumsverkehr nach
Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes auf das «absolut notwendige
Minimum» reduzieren. Besuche in Rathäusern sollte es nur geben, wenn
sie zwingend erforderlich seien. Bürger sollten vor dem Gang aber
telefonisch oder per E-Mail klären, ob ihr persönliches Erscheinen
notwendig sei, teilte der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB)
am Donnerstag mit. Alle Besucher in Rathäusern sollten mit Namen und
Adresse erfasst werden, um gegebenenfalls Kontaktpersonen
nachverfolgen zu können, riet der HSGB weiter.

Nach Einschätzung des Verbandes fallen Sitzungen von
Gemeindevertretungen und Ausschusssitzungen nach derzeitigem Stand
nicht unter den Begriff verbotener Versammlung oder Veranstaltungen,
die von der Landesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus verboten
worden seien. Allerdings sei zu empfehlen, Gemeindevertreter- und
Ausschusssitzungen in den nächsten Wochen nur dann abzuhalten, wenn
dringende Tagesordnungspunkte anstünden. Die Behandlung «nicht
eilbedürftiger oder fristgebundener Tagesordnungspunkte» sollte
vertagt werden.