Sonn- und Feiertagsarbeit wegen Corona auch ohne Antrag möglich

Chemnitz (dpa/sn) - Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hat die
Landesdirektion Sachsen am Donnerstag für eine Reihe von Tätigkeiten
eine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit bewilligt. So
darf etwa in solchen Betrieben gearbeitet werden, in denen
Lebensmittel oder Medikamente produziert, verpackt und in Geschäften
in die Regale geräumt wird, wie die Landesdirektion mitteilte. Auch
in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen ist Sonn- und
Feiertagsarbeit möglich.

Außerdem darf etwa bei Feuerwehr, Rettungsdiensten und in
Krankenhäusern, aber auch bei Energie- und Wasserversorgern sowie in
Rundfunk- und Fernsehanstalten die tägliche Arbeitszeit auf maximal
12 Stunden verlängert werden. Eine Antragstellung durch die
betroffenen Unternehmen sei nicht mehr erforderlich, hieß es. Die in
einer Allgemeinverfügung getroffenen Festlegungen gelten den Angaben
zufolge zunächst bis zum 19. April 2020.