Bundeswehr kann Bund und Länder in engen Grenzen unterstützen

Berlin (dpa) - Für den Katastrophenschutz und die
Gesundheitsversorgung sind in Deutschland zunächst die Landkreise und
die kreisfreien Städte verantwortlich. Bei Überforderung können sie
um Amtshilfe bitten und sich dabei auch an die Bundeswehr wenden.
Jedoch muss zunächst geprüft werden, ob andere zivile und
nichtmilitärische Stellen unterstützen können.

«Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig
Rechts- und Amtshilfe», heißt es in Artikel 35 des Grundgesetzes.
«Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen
Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer
Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur
Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese
Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen
Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe
oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land
Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer
Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte
anfordern.»

Gefährde die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr
als eines Bundeslandes, so könne die Bundesregierung, «soweit es zur
wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die
Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu
stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte
zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen».

Im Inland war die Bundeswehr bisher unter anderem bei den
Hochwasserkatastrophen an Oder und Elbe aktiv. Damals bauten Tausende
Soldaten Dämme und unterstützten bei Evakuierungen. Die Truppe war
auch im Amtshilfe-Einsatz, als Hunderttausende Flüchtlinge nach
Deutschland kamen. Sie packte mit an bei der Unterbringung, beim
Transport und der Registrierung von Migranten. Zudem nimmt die
Bundeswehr regelmäßig an Katastrophenschutzübungen von Polizei,
Technischem Hilfswerk, Rettungsdiensten und Feuerwehr teil.