Ministerium will mehr Strafbefehle und weniger Verhandlungen

München (dpa/lby) - In der Coronakrise empfiehlt das bayerische
Justizministerium Staatsanwälten, weniger anzuklagen und mehr auf
Strafbefehle zu setzen. «Die Staatsanwaltschaften wurden gebeten, in
geeigneten Verfahren anstelle einer Anklage einen Strafbefehl zu
beantragen», teilte das Ministerium mit. «Auch dadurch können unter
bestimmten Umständen Hauptverhandlungen vermieden werden.»

Bei einem Strafbefehl setzt das Amtsgericht auf Antrag der
Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass es eine Verhandlung
gegeben hat. Legt ein Beschuldigter Einspruch gegen den Strafbefehl
ein, kommt es doch noch zur Hauptverhandlung. Ohne Einspruch gleicht
ein Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil. Das geschieht vor allem
bei Verkehrsdelikten. Per Strafbefehl können nur Geldstrafen und
Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden.

Das Ministerium hatte Gerichte bereits dazu aufgerufen wegen der
rasanten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus, nur noch in absolut
notwendigen Fällen im Gerichtssaal zu verhandeln. Nun konkretisierte
es, was das bedeutet: Hauptverhandlungstermine sollen möglichst nur
noch in Haft- und Unterbringungssachen durchgeführt werden, in
Verfahren, bei denen Verjährung droht oder sonstige Fristen
einzuhalten sind und in lang andauernden Verfahren, die sich schon in
einem fortgeschrittenen Stadium befinden und sonst neu aufgerollt
werden müssten.

Auch in Zivilverfahren sollen Verhandlungstermine möglichst nur in
eilbedürftigen und dringenden Fällen stattfinden - zum Beispiel in
Familien-und Betreuungssachen, in denen es beispielsweise um
Gewaltschutz oder Kindeswohlgefährdungen geht.

Der Zugang zu Gerichtsverhandlungen sei weiterhin grundsätzlich
möglich, weil die Öffentlichkeit gewährleistet werden müsse. «G
äste
oder nicht am Verfahren beteiligte Personen werden dringend gebeten,
auf nicht notwendige Besuche bei Gericht zu verzichten», teilte das
Ministerium mit.