Bundesrat billigt Organspende-Reform

Berlin (dpa) - Die Bundesbürger sollen künftig stärker dafür
sensibilisiert werden, konkret über eine Organspende nach dem Tod zu
entscheiden. Darauf zielt eine vom Bundestag beschlossene Reform, die
der Bundesrat am Freitag passieren ließ. Demnach sollen alle Bürger
mindestens alle zehn Jahre direkt beim Ausweisabholen auf das Thema
angesprochen werden - Organentnahmen bleiben aber weiterhin nur mit
ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ziel ist, zu mehr Spenden zu
kommen. In Kraft treten sollen die neuen Regeln voraussichtlich 2022.

Wer ab dem Alter von 16 Jahren einen Personalausweis beantragt, ihn
verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll dann Info-Material zu
Organspenden bekommen. Beim Abholen soll man sich schon vor Ort auf
dem Amt mit Ja oder Nein in ein geplantes neues Online-Register
eintragen können - aber auch jederzeit später von zu Hause. Auch in
Ausländerbehörden soll es so umgesetzt werden. Hausärzte sollen
außerdem auf Wunsch alle zwei Jahre über Organspenden informieren und
ergebnisoffen zum Eintragen ins Register ermuntern.

Der Bundestag hatte die Reform Mitte Januar ohne sonst übliche
Fraktionsvorgaben beschlossen. Sie geht auf die Initiative einer
Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die
Linke-Vorsitzende Katja Kipping zurück. Eine andere Gruppe um
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitspolitiker
Karl Lauterbach war mit einem Vorstoß gescheitert, wonach alle Bürger
automatisch als Organspender gelten sollten - es sei denn, man
widerspricht.

Der Bundesrat bedauerte in einer Entschließung, dass die künftigen
Informationspflichten auch für Ausländerbehörden gelten sollen.
Angesichts von Sprachbarrieren könne fälschlicherweise der Eindruck
einer Verknüpfung zwischen der Organspendebereitschaft und der
amtlichen Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge erweckt
werden. Dies sei aber unbedingt zu vermeiden.