Bundestag beschließt Gesetz gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat am Donnerstag Maßnahmen gegen
Lieferengpässe bei Medikamenten beschlossen. Verabschiedet wurden
dafür Änderungen im Arzneimittelgesetz. Pharmafirmen können künftig

verpflichtet werden, über ihre Bestände und die Produktion bestimmter
Arzneimittel zu informieren. Bei Engpässen können die Behörden
anordnen, dass die Firmen oder Arzneimittelgroßhändler mehr dieser
Präparate auf Vorrat lagern.

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll
ein Beirat eingerichtet werden, der die Versorgungslage ständig
beobachtet. Das BfArM soll auf seiner Internetseite eine stets
aktualisierte Liste sogenannter versorgungsrelevanter und
versorgungskritischer Wirkstoffe veröffentlichen. Für Patienten
wichtig: Sollte es zu Lieferschwierigkeiten bei bestimmten
preisgünstigen Medikamenten kommen, können Apotheken dem Gesetz
zufolge auch die teureren Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff
ausgeben, der Patient zahlt dafür nichts.