Tod nach Vernachlässigung: Deutsche zu fünf Jahren Haft verurteilt

Krems an der Donau (dpa) - Die beiden in Österreich wegen Mordes
durch Unterlassung an der eigenen Tochter angeklagten Deutschen sind
zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Geschworenengericht in
Krems an der Donau befand das Ehepaar (39, 35) am Mittwoch der groben
Vernachlässigung des Kindes mit Todesfolge schuldig. Die beiden
streng gläubigen Mitglieder einer Freikirche hatten die 13 Jahre alte
Tochter im September 2019 sterben lassen und keinen Arzt gerufen. Das
Kind litt an einer chronischen Entzündung der Bauchspeicheldrüse.
Nach Angabe der Eltern soll das Kind selbst entschieden haben, nicht
ins Krankenhaus zu wollen.

Vier der acht Laienrichter hatten bei der Abstimmung befunden, dass
es sich bei den Geschehnissen nicht um einen Mord durch Unterlassung
handelte. Bei Stimmengleichheit wird zugunsten der Angeklagten
befunden. Die grobe Vernachlässigung einer unmündigen Person mit
Todesfolge sahen alle Geschworenen als erwiesen an.

Die Krankheit des Kindes war im Sommer 2017 festgestellt worden,
nachdem das Jugendamt auf einen Krankenhausbesuch des Mädchens
gedrängt hatte. Ein Gutachter sagte vor Gericht, dass das Mädchen
laut medizinischen Unterlagen damals in lebensbedrohlichem Zustand
gewesen sei. Die in Usbekistan und Kasachstan geborenen Eltern
versicherten vor Gericht, dass sie das Kind in den Tagen danach noch
zu Kontrollterminen zu Ärzten brachten - danach sah das chronisch
kranke Mädchen aber keinen Mediziner mehr.

Ein Kinderarzt betonte in dem Prozess, dass die 13-Jährige im
September 2019 bis zuletzt hätte gerettet werden können. Die
chronische Entzündung der Bauchspeicheldrüse sei nicht heilbar
gewesen, «aber sie ist sehr gut behandelbar». Das Ehepaar vertraute
stattdessen darauf, dass Gott der Tochter helfen würde. «Ich hab'
erwartet, dass Gott sie gesund macht. Bis jetzt hat er immer
geholfen. Wieso sollte er das dieses Mal nicht tun», sagte die
35-Jährige weinend.