Kaiserschnitt zu spät - Klinik und Arzt müssen 450 000 Euro zahlen

Bochum (dpa) - Nach einem folgenschweren Behandlungsfehler bei einer
Geburt im Sommer 2014 müssen ein Recklinghäuser Krankenhaus und ein
damals diensthabender Gynäkologe 450 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Bochumer Landgericht entschied am Mittwoch, dass das Geld den
Eltern eines heute fünfjährigen Mädchens zugute kommen soll. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Arzt hatte bei der Geburt des Kindes laut Urteil zu lange mit der
Einleitung eines Notfall-Kaiserschnitts gezögert. Dadurch war es bei
dem Mädchen zu einer Sauerstoffunterversorgung gekommen, die
irreparable Hirnschäden zur Folge hatte. Das Kind wird nach Ansicht
von Gutachtern nie ein selbstbestimmtes Leben führen können.