Zu später Kaiserschnitt: Klinik und Arzt müssen 450 000 Euro zahlen

Bochum (dpa/lnw) - Nach einem folgenschweren Behandlungsfehler bei
einer Geburt im Sommer 2014 müssen ein Recklinghäuser Krankenhaus und
ein damals diensthabender Gynäkologe 450 000 Euro Schmerzensgeld
zahlen. Das Bochumer Landgericht hat am Mittwoch entschieden, dass
das Geld den Eltern eines heute fünfjährigen Mädchens zugute kommen
soll. Laut Urteil hatte der Arzt bei der Geburt des Kindes zu lange
mit der Einleitung eines Notfall-Kaiserschnitts gezögert. Dadurch war
es bei dem Mädchen zu einer Sauerstoffunterversorgung gekommen, die
irreparable Hirnschäden zur Folge hatte. Das Kind wird nach Ansicht
von Gutachtern nie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.