Kindergärten bereiten sich auf Masern-Impfpflicht vor

Am 1. März tritt bundesweit die Masern-Impfpflicht an Schulen und
Kitas in Kraft. Kindergarten-Träger erwarten bei der Umsetzung zwar
einen gewissen Aufwand, aber keine grundlegenden Probleme.

Erfurt (dpa/th) - Bei der Umsetzung der Masern-Impfpflicht in Schulen
und Kindergärten sieht die Gewerkschaft GEW noch offene Fragen. Das
gelte beispielsweise für eine Kollision von Impfpflicht und
Schulpflicht, sagte GEW-Sprecher Michael Kummer der Deutschen
Presse-Agentur. «Was passiert dann mit Impfverweigerern?» Es sei zu
befürchten, dass die Schulen hier vor einem Dilemma stünden.

Die vom Bundestag Ende vergangenen Jahres beschlossene Impfpflicht
gegen Masern tritt am 1. März in Kraft. Sie betrifft Kinder, die neu
in einem Kindergarten oder einer Schule angemeldet werden, ebenso wie
solche, die die Einrichtungen bereits besuchen. Bei Letzteren müssen
die Eltern den Impfnachweis erst bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

«Das zu kontrollieren, ist mehr Aufwand für die Einrichtungen und
auch mehr Verantwortung», sagte Bettina Löbel, die bei der GEW
Thüringen die Belange des Kita-Personals vertritt. Es sei unklar
welche Konsequenzen Kindergärten drohen, die die fehlende Impfung im
Impfausweis übersehen. Aus Sicht der Gewerkschaft sollten lieber die
Gesundheitsämter die Kontrolle übernehmen. Anders als Erzieher
verfügten diese über medizinische Fachkompetenz.

Grundsatzdiskussionen mit Eltern über die Impfpflicht hingegen
erwarten weder die GEW noch Träger von Kindergärten. So verweisen
beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und das Jugendsozialwerk
darauf, dass die meisten Kinder in Thüringen ohnehin gegen Masern
geimpft seien. Von «Hundertschaften von Impfgegnern» könne in den
Einrichtungen keine Rede sein, sagte der Sprecher des
Jugendsozialwerks, Franz Funkel. Es betreibt in Thüringen nach
eigenen Angaben 24 Kindereinrichtungen mit 3100 Plätzen.

Aus Sicht des DRK, Träger von 92 Kindergärten mit 5900 Plätzen im
Freistaat, stärkt die gesetzlich festgeschriebene Masern-Impfpflicht
die Position von Kindergärten. «Die Rechtsgrundlage ist klar»,
betonte Sprecher Carsten Bley. «Bisher durften Kindergärten
ungeimpfte Kinder nicht ablehnen, jetzt müssen sie das.» Wie die GEW
erwartet das DRK einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Kitas, da
diese nun auch nachprüfen müssten, ob ausstehende Impfungen
nachgeholt werden.

Die Masern-Impfpflicht gilt nicht nur für Kinder ab einem Jahr, die
eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Auch ab 1970 geborene
Mitarbeiter in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern müssen sich
gegen die extrem ansteckenden Masern impfen lassen. Bei Verstößen
drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld. Im vergangenen Jahr gab es nach
Zahlen des Berliner Robert-Koch-Instituts fünf Masernfälle in
Thüringen.