Debatte über Solarien-Verbot - Branche plant juristische Schritte

Die Deutsche Krebshilfe fordert ein bundesweites Solarienverbot. Der
Gebrauch der Geräte könne Hautkrebs verursachen. Die Branche will
sich nun mit juristischen Schritten wehren.

Berlin (dpa) - Zwischen Sonnenstudio-Betreibern und der Deutschen
Krebshilfe bahnt sich ein juristischer Streit an. Hintergrund ist die
Forderung der Krebshilfe nach einem bundesweiten Solarienverbot. Der
Verein hatte das am Montag in einer Mitteilung damit begründet, dass
der Gebrauch «dieser Geräte» jährlich europaweit bei etwa 3400
Menschen den gefährlichen schwarzen Hautkrebs verursache. In etwa 800
Fällen führe dies zum Tod. Der Bundesfachverband Besonnung, der nach
eigenen Angaben rund 1200 große Sonnenstudios in Deutschland
vertritt, will die Krebshilfe nun zur Abgabe einer
Unterlassungserklärung auffordern, wie Sprecher Holger Ziegert der
Deutschen Presse-Agentur sagte.

Es gebe keine wissenschaftliche Grundlage für die Behauptungen der
Krebshilfe, sagte Ziegert. «Eine moderate Solariumsnutzung steigert
nicht das Risiko.» Mit moderat sind nach seinen Angaben nicht mehr
als 50 Sonnenstudiobesuche im Jahr gemeint.

Der SPD-Gesundheitspolitiker und Mediziner Karl Lauterbach
widersprach dieser Darstellung und forderte anlässlich des
Weltkrebstages schärfere Regeln für Sonnenstudios. Bei Solarien gebe
es keine sichere Dosis, sagte Lauterbach der dpa. «Gebräunte Haut ist
nicht gesund. Sie altert schneller und kann Vorstufen zum Krebs
entwickeln.» Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP), hatte in der
gemeinsamen Mitteilung mit der Krebshilfe gesagt, der
Bräunungsprozess sei immer ein Hilfeschrei der Haut. «Jede
Solariennutzung führt zu gesundheitlichen Schäden.»

Der Besuch von Solarien ist in Deutschland für Minderjährige seit
2009 verboten. Die Krebshilfe hatte eine Ausweitung zu einem
generellen Solarienverbot gefordert, da das Nutzungsverbot für Kinder
und Jugendliche bisher völlig unzureichend eingehalten werde.
Krebshilfe-Chef Gerd Nettekoven verwies auf Zahlen des «Nationalen
Krebshilfe-Monitorings zur Solariennutzung (NCAM)», wonach es 2018
schätzungsweise 140 000 Minderjährigen gelungen sei, Zugang zu
Solarien zu erhalten. Der Bundesfachverband Besonnung zweifelte diese
Zahlen an. Der Anteil der unter 18-jährigen Solariennutzer habe schon
vor dem Verbot bei unter zwei Prozent gelegen, sagte Verbandssprecher
Ziegert. Er sprach von populistischen Forderungen.

Lauterbach schlug Testbesuche vor, um zu prüfen, ob Solarien
rechtswidrig Minderjährige unter die künstliche Sonne lassen. «Wir
müssen die dafür vorgesehenen Strafen deutlich erhöhen. Es handelt
sich um eine Körperverletzung, die nach Jahren zu einer
Krebserkrankung führen kann.» Ein grundsätzliches Verbot für
Erwachsene müsse überlegt werden, wenn es nicht gelinge, die
Jugendlichen besser zu schützen.

Die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Marie-Luise Dött sagte dazu am Dienstag: «Ein generelles Verbot von
Solarien ist auch bei uns intensiv diskutiert worden. Im Ergebnis
wurde festgestellt, dass ein solches Verbot gegen das im Grundgesetz
verankerte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstoßen
würde.» Man setze deshalb vor allem auf Aufklärung und stärkere
Kontrolle der Einhaltung der strengen rechtlichen Regelungen durch
die Solarienbetreiber.

Jährlich erkranken nach Angaben der Krebshilfe etwa 37 000 Menschen
in Deutschland an einem Melanom, dem schwarzen Hautkrebs. Die
Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft sowohl die natürliche
UV-Strahlung der Sonne als auch die künstlich erzeugte in Solarien in
die höchste Risikogruppe der krebsauslösenden Faktoren ein.