Umsetzung der Masernimpfpflicht wirft Fragen in den Kommunen auf

Der Bund hat sie beschlossen, die Kommunen müssen sie umsetzen. «Wie
genau?», fragen diese beim Land. Wenige Wochen vor Inkrafttreten der
Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen bleibt noch einiges ungeklärt.

Mainz (dpa/lrs) - So viel steht fest: Die Masernimpfpflicht in Kitas
und Schulen tritt am 1. März in Kraft. Doch rund fünf Wochen vor dem
Stichtag wissen viele Gemeinden in Rheinland-Pfalz noch nicht genau,
wie sie den Gesetzestext aus Berlin in der Praxis umsetzen sollen.

Am 20. Dezember winkte der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene
Gesetz durch: Eltern müssen ab März vor der Aufnahme nachweisen, dass
ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur
Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei
Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.

Die Verwaltung muss nun das Zusammenspiel der Schulen und Kitas mit
den Gesundheitsämtern und der Schulaufsicht organisieren. Außerdem
muss das Prozedere geregelt und der Mehraufwand, den die Kontrolle
mit sich bringt, verteilt werden.

Das Land habe bezüglich der Umsetzung und Einhaltung «bisher noch
keine Richtlinie erlassen», sagt die Sprecherin der Stadt Worms,
Angela Zimmermann. Die Stadt Mainz wartet ebenfalls noch auf konkrete
Hinweise, bereite sich währenddessen eigenständig vor, wie eine
Sprecherin sagt. Ähnlich lautet die Antwort der Städte Kaiserslautern
und Idar-Oberstein: Informationen seien angekündigt, lägen jedoch
noch nicht vor.

Das Bildungsministerium Rheinland-Pfalz teilt mit, dass derzeit
«intensive Gespräche» mit den Gesundheitsbehörden stattfinden wür
den,
um Schulen und Kindertagesstätten vor dem 1. März klare Hinweise über

das erforderliche Vorgehen zu geben. «Die Details der Umsetzung», für

die die Gesundheitsbehörden die Letztverantwortung trügen, seien
«noch nicht vollumfänglich geklärt». In ihrer Mitteilung hebt die
Sprecherin des Ministeriums auch hervor, dass das Masernschutzgesetz
ein Bundesgesetz sei und die Landesregierung den Bund in der Pflicht
sähe, Handreichungen zu entwickeln.

Das Bundesgesundheitsministerium erarbeite unterdessen, so ein
Sprecher, ebensolche Handreichungen für die Länder und eine offen
zugängliche Informationsseite. Das soll bis spätestens 10. Februar
geschehen sein.

Die Sprecherin des Städtetags Rheinland-Pfalz, Anke Giani gibt sich
optimistisch. Sie geht davon aus, «dass es hier zeitnah Informationen
seitens der zuständigen Behörden geben wird, die wir dann an unsere
Mitgliedsstädte kommunizieren werden».

Trotz aller Rechtsunsicherheiten: Unter Zwang geimpft wird durch das
neue Gesetz niemand werden. Ebenso wenig sieht das Gesetz vor, dass
schulpflichtige Kinder vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn es
keinen Impfnachweis gibt. Hier droht stattdessen eine Ladung zum
Gesundheitsamt, das dann beraten und als Ultima Ratio auch Buß- oder
Zwangsgeld verhängen kann.

Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte und Erzieherinnen
und Erzieher sowie für Personal in medizinischen Einrichtungen wie
Kliniken. Ebenfalls Pflicht werden Masernimpfungen außerdem für
Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.