Föderalismus: Zuständigkeiten in Deutschland beim Coronavirus

Berlin (dpa) - Experten sind überzeugt, dass Reisende die in China
neu aufgetretene Lungenkrankheit zumindest vereinzelt auch nach
Europa bringen werden. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für den
Umgang mit der Virus-Infektion nach Angaben des Robert Koch-Instituts
(RKI) bei den Bundesländern. Entscheidungen treffen in der Regel die
jeweils zuständigen Gesundheitsämter in Städten oder Landkreisen.

Sie können sich dafür bei Landesbehörden oder Bundesbehörden wie de
m
RKI informieren. Zu den Aufgaben der Gesundheitsämter kann zum
Beispiel gehören, die Kontakte eines Patienten rückzuverfolgen. Es
kann auch um Festlegungen gehen, wie Arztpraxen und Kliniken mit
Verdachtsfällen umgehen sollen.

Das RKI gibt auf Basis der Erkenntnisse der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) Empfehlungen für den
Infektionsschutz heraus. Sind mehrere Bundesländer betroffen, können
sie das RKI um Koordinierung bitten. Oft gibt es ohnehin
Telefonkonferenzen zwischen Ländern und Bundesbehörden zu den nötigen

Maßnahmen.

Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus auf, ist sie in jedem Fall
meldepflichtig. Ärzte oder Labore müssen das zuständige
Gesundheitsamt informieren, das die Meldung weitergibt, damit am Ende
der Kette das RKI informiert wird. Die Bundesbehörde trägt dann die
Meldungen aus ganz Deutschland zusammen und informiert internationale
Gremien wie die WHO über das Infektionsgeschehen im Land. Für
Reisewarnungen in betroffene Länder oder Regionen im Ausland ist das
Auswärtige Amt zuständig.