Regierungsbericht: Mehr Gentests an Embryonen zugelassen

Berlin (dpa) - Die Zahl der Gentests an Embryonen, die in bestimmten
Ausnahmefällen erlaubt sind, ist gestiegen. Im Jahr 2018 wurde 319
Anträgen auf eine Präimplantationsdiagnostik (PID) zugestimmt, wie
aus einem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Bericht des
Gesundheitsministeriums hervorgeht. Dies liege «nur unwesentlich»
über der Erwartung von 300 Anträgen pro Jahr. Die Ablehnungsquote
habe bei etwa acht Prozent gelegen. Im Jahr 2015 wurde demnach 83
Anträgen zugestimmt, 2016 waren es 174, und 2017 waren es 286
Anträge.

Nach einem 2011 vom Bundestag beschlossenen Gesetz ist die PID in
Deutschland zwar grundsätzlich verboten. Es sind aber Ausnahmen in
zugelassenen Zentren möglich, wenn zuvor eine Ethikkommission
zugestimmt hat. Paare mit problematischen Genanlagen können damit
ihre Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstanden
sind, mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen. Laut dem
Regierungsbericht gab es Ende September 2019 bundesweit zehn Zentren
und fünf Ethikkommissionen für PID.