Fixierte Patientin klagt erfolgreich gegen eingestellte Ermittlungen

Karlsruhe (dpa) - Wegen der rechtswidrigen Fixierung einer Patientin
am Uniklinikum Kiel hätte die Staatsanwaltschaft weiter gegen zwei
Ärzte und einen Pfleger ermitteln müssen. Die Sache sei nicht
hinreichend aufgeklärt worden, entschied das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe mit am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Verfassungsklage eingereicht hatte die Patientin. (Az. 2 BvR 1763/16)

Die Frau war 2012 vom Pferd gestürzt und mit Gedächtnislücken und
Schmerzen in die Klinik gekommen. Am nächsten Morgen wollten sie die
Ärzte noch nicht entlassen. Als sie trotzdem mit ihrem
Lebensgefährten die Klinik verließ, rief das Personal die Polizei.

Die Beamten überredeten die Frau, auf die Station zurückzukehren. Als
sie dort ankam, waren an ihrem Bett schon Fixiergurte angebracht. Der
Stationsarzt, ein Pfleger und ein Polizist fesselten sie mit Gewalt
ans Bett. Der Amtsarzt verfügte, dass sie bis zum nächsten Tag auf
der Intensivstation bleiben müsse, eine Richterin ordnete die weitere
Unterbringung an.

Später stellten Gerichte fest, dass das rechtswidrig war. Die Frau
erstattete Strafanzeige, die Ermittlungen wurden aber eingestellt.

Zu Unrecht, entschieden nun die Verfassungsrichter. In einem Fall wie
diesem könne der Verzicht auf eine effektive Strafverfolgung das
Vertrauen in das Gewaltmonopol des Staates erschüttern. Dem Beschluss
zufolge hätten sich die Ermittler mit den Folgen des Vorfalls für die
Patientin auseinandersetzen müssen. Das Schleswig-Holsteinische
Oberlandesgericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. Dort
hatte sich die Frau zuletzt erfolglos gegen die Einstellung gewehrt.