Arzt scheitert mit Klage gegen U-Ausschuss zu Missbrauchsverdacht

Ein Mediziner hat sich an oberster Stelle über die inhaltliche
Erweiterung eines U-Ausschusses zu Missbrauchs-Verdachtsfällen an der
Uniklinik Homburg beschwert. Ohne Erfolg. Von den Richtern gibt es
trotzdem einen wichtigen Fingerzeig für den Ausschuss.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Der Untersuchungsausschuss des saarländischen
Landtags zum Umgang mit Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch am
Uniklinikum in Homburg kann seine Arbeit fortsetzen. Der
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wies am Dienstag eine
Beschwerde eines früheren Klinikleiters gegen die Erweiterung des
Auftrags des U-Ausschusses als «unbegründet» ab, wie eine Sprecherin

des Verfassungsgerichtshofs mitteilte. Der Landtag müsse aber das
Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten sicherstellen, gaben die
Richter mit auf den Weg. Der Ausschuss kommt an diesem Donnerstag zu
seiner nächsten Sitzung im Saar-Landtag zusammen.

Die Auftragserweiterung im Ausschuss sei nicht verfassungswidrig,
teilte der Gerichtshof mit. Es sei sogar «verpflichtend», dass
«Strukturen und Organisation des Universitätsklinikums auf einen
sachlich und rechtlichen korrekten Umgang mit Hinweisen auf einen
Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern» überprüft würden.

Bei der Aufklärungsarbeit müsse der U-Ausschuss aber «durch geeignete

Schutzvorkehrungen» verhindern, dass personenbezogene Informationen
und Daten, «an denen kein überwiegendes Allgemeininteresse besteht,
einem weiteren Personenkreis zur Kenntnis gelangen». Dazu zählten
neben möglichen Verantwortlichen auch betroffene Kinder, deren
private oder intime Daten nicht offenbart werden dürften.

Warum hatte der Mediziner geklagt? Zum einen sah er sein
Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch die Erweiterung der
Eindruck erweckt werde, ihn treffe die Verantwortung für alle
möglichen Missbrauchsfälle im Uni-Klinikum seit 2003, teilte der
Verfassungsgerichtshof mit. Zum anderen ging es um sein Grundrecht
auf Datenschutz, das er ebenfalls verletzt sah. Beides sah der
Verfassungsgerichtshof nicht gegeben.

Der Kläger leitete die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Zunächst hatte sich der U-Ausschuss auf den Umgang des Klinikleiters
mit möglichen Missbrauchsfällen in seiner Klinik beschränkt. Nach dem

Bekanntwerden von Missbrauchs-Verdachtsfällen in der HNO-Klinik wurde
der Untersuchungsauftrag des Landtagsgremiums im Dezember 2019 auf
diese Fälle ausgedehnt. Neben dem klagenden Klinikleiter wurde auch
der Direktor der HNO-Klinik zum Betroffenen erklärt, hieß es.

Hintergrund ist der im vergangenen Sommer bekanntgewordene
Missbrauchsverdacht gegen einen 2016 gestorbenen Assistenzarzt der
Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg. Er soll von 2010 bis 2014
mehrere Kinder bei Untersuchungen sexuell missbraucht haben. Im
Herbst wurden dann zudem zurückliegende Verdachtsfälle von sexuellem
Missbrauch an der HNO-Klinik am Uniklinikum bekannt.