Klage gegen erweiterten U-Ausschuss zu Missbrauchsverdacht abgewiesen

Saarbrücken (dpa/lrs) - Der Untersuchungsausschuss des saarländischen
Landtags zum Umgang mit Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch am
Uniklinikum in Homburg kann seine Arbeit fortsetzen. Der
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wies am Dienstag eine
Beschwerde eines früheren Klinikleiters gegen die Erweiterung des
Auftrags des U-Ausschusses als «unbegründet» ab, wie ein Sprecherin
des Verfassungsgerichtshofs mitteilte. Der Landtag müsse aber das
Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten sicherstellen, gaben die
Richter mit auf den Weg.

Warum hatte der Mediziner geklagt? Zum einen sah er sein
Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch die Erweiterung der
Eindruck erweckt werde, ihn treffe die Verantwortung für alle
möglichen Missbrauchsfälle im Uni-Klinikum seit 2003, hatte der
Verfassungsgerichtshof zuvor mitgeteilt.

Der Kläger leitete die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Zunächst hatte sich der U-Ausschuss auf den Umgang des Klinikleiters
mit möglichen Missbrauchsfällen in seiner Klinik beschränkt. Nach dem

Bekanntwerden von Missbrauchs-Verdachtsfällen in der HNO-Klinik wurde
der Untersuchungsauftrag des Landtagsgremiums im Dezember 2019 auf
diese Fälle ausgedehnt.

Hintergrund ist der im vergangenen Sommer bekanntgewordene
Missbrauchsverdacht gegen einen 2016 gestorbenen Assistenzarzt der
Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg. Er soll von 2010 bis 2014
mehrere Kinder bei Untersuchungen sexuell missbraucht haben. Im
Herbst wurden dann zudem zurückliegende Verdachtsfälle von sexuellem
Missbrauch an der HNO-Klinik am Uniklinikum bekannt.