Missbrauch-Verdachtsfälle: Klage gegen Erweiterung von U-Ausschuss

Saarbrücken (dpa/lrs) - Mit einer Verfassungsbeschwerde wendet sich
ein Klinikleiter des Universitätsklinikum des Saarlandes gegen die
Erweiterung des Landtag-Untersuchungsausschusses zu Verdachtsfällen
von Missbrauch am Uni-Klinikum in Homburg. Er sehe unter anderem sein
Persönlichkeitsrecht verletzt, weil durch die Erweiterung der
Eindruck erweckt werde, ihn treffe die Verantwortung für alle
möglichen Missbrauchsfälle im Uni-Klinikum seit 2003, teilte der
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit. Die Beschwerde wird am
(morgigen) Dienstag (9.30 Uhr) verhandelt.

Hintergrund ist der im vergangenen Sommer bekanntgewordene
Missbrauchsverdacht gegen einen 2016 gestorbenen Assistenzarzt der
Kinder- und Jugendpsychiatrie in Homburg. Er soll von 2010 bis 2014
mehrere Kinder bei Untersuchungen sexuell missbraucht haben. Im
Herbst wurden dann zudem zurückliegende Verdachtsfälle von sexuellem
Missbrauch an der HNO-Klinik bekannt.

Der Kläger leitet die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Zunächst hatte sich der U-Ausschuss auf den Umgang des Klinikleiters
mit möglichen Missbrauchsfällen in seiner Klinik beschränkt. Nach dem

Bekanntwerden von Missbrauchs-Verdachtsfällen in der HNO-Klinik am
Uni-Klinikum wurde der Untersuchungsauftrag des Landtagsgremiums im
Dezember 2019 auf diese Fälle ausgedehnt. Neben dem klagenden
Klinikleiter wurde auch der Direktor der HNO-Klinik zum Betroffenen
erklärt, hieß es.