«Geisterfahrer» muss in Psychiatrie - kein versuchter Mord

Krefeld (dpa/lnw) - Das Krefelder Landgericht hat die Unterbringung
eines «Geisterfahrers» in einer geschlossenen Psychiatrie angeordnet.
Vom Vorwurf des mehrfachen Mordversuchs sprach das Gericht den
26-Jährigen am Freitag aber frei: Der Mann sei nicht in
selbstmörderischer Absicht in den Gegenverkehr gerast, sondern weil
er sich wegen einer wahnhaften psychischen Erkrankung verfolgt
gefühlt habe, befand das Gericht. Es wertete die Tat als gefährlichen
Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte Körperverletzung.

Auch die Staatsanwältin war vom Vorwurf des mehrfachen Mordversuchs
abgerückt. Nachdem mehrere entgegenkommende Autofahrer ausweichen
konnten, war der 26-Jährige mit seinem Wagen vor einen Baum gefahren.
Das Auto verlor dabei einen Reifen und wurde fahruntüchtig.

Daraufhin war der 26-Jährige ausgestiegen und im fließenden Verkehr
auf einen Wagen gesprungen. Dabei hatte er die Windschutzscheibe
eingetreten. Dem Autofahrer waren Glassplitter ins Gesicht und in die
Augen geflogen.

Die Attacke habe aber nicht ihm, sondern dem Auto gegolten: Es sei
dem 26-Jährigen darum gegangen, den Wagen «zu bekämpfen». Ein
Psychiater hatte den 26-Jährigen als schuldunfähig eingestuft. Er sei
zur Tatzeit hochgradig psychotisch gewesen.

Der Beschuldigte selbst hatte in dem Sicherungsverfahren geschwiegen.
Seine Schwester hatte als Zeugin ausgesagt, ihr Bruder sei seit
seinem fünften Lebensjahr psychisch auffällig, leide an
Wahnvorstellungen und habe bereits mehrere Psychiatrie-Aufenthalte
hinter sich. Bevor er an jenem Tag losgefahren sei, habe er zu ihrer
Mutter gesagt: «Ich fahr' jetzt und bringe mich um.»