Verteidiger fordert weiteres Gutachten im Aschaffenburger Mordprozess
Aschaffenburg (dpa/lby) - Im Prozess um den Mord an einer 15-Jährigen
vor 40 Jahren hat die Verteidigung ein weiteres zahnmedizinisches
Gutachten beantragt. Dieses soll beweisen, dass auf dem Foto, das die
Bissmarke am Opfer zeige, nicht mehr als die Stellung der vier
vorderen Unterkieferzähne zu erkennen sei und weitere Zahnabdrücke
nicht zweifelsfrei zugeordnet werden könnten, teilte der Sprecher des
Landgerichts Aschaffenburg, Ingo Krist, am Donnerstag mit.
Aus Sicht der Verteidigung sei ein weiterer Sachverständiger
erforderlich, weil das bisherige Gutachten nicht auf Grundlage des
Originalfotos der Obduktion erstattet wurde, sondern anhand eines
durch das Landeskriminalamt zur Verfügung gestellten aufgehellten
Bildes. Angesichts der besonderen Schwierigkeit des Falles sei ein
Zweitgutachten einzuholen, um mögliche Fehlinterpretationen durch den
Effekt der Aufhellung des Bildes zu bewerten, zitierte der Sprecher
den Verteidiger Bernhard Zahn. «Eine Verurteilung auf Grundlage eines
Bissgutachtens sei forensisches Neuland», habe Zahn gesagt.
Am Mittwoch hatte eine Sachverständige die Vorwürfe der Anklage
untermauert. Die an der Leiche festgestellte Bissspur stamme «mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» vom Gebiss des heute
57-jährigen Angeklagten, zitierte der Gerichtssprecher die
zahnmedizinische Sachverständige Gabriele Lindemaier vom Institut für
Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität in München. So habe
dessen Gebiss im Unterkiefer zwei eingedrehte Zähne und eine nur vier
Millimeter große Zahnlücke, was genetisch bedingt und an der Wunde
erkennbar sei.
Die 15-Jährige war im Dezember 1979 im Aschaffenburger Schlosspark
entkleidet und getötet worden.