Landesärztekammer für Widerspruchslösung bei Organspende

Jena (dpa/th) - Vor der Entscheidung des Bundestags über die Zukunft
von Organspenden hat sich die Thüringer Landesärztekammer für die
sogenannte Widerspruchslösung ausgesprochen. Damit wäre jeder Mensch
potenziell nach seinem Tod Organspender - es sei denn, er selbst oder
seine Angehörigen widersprechen ausdrücklich. Die Widerspruchslösung

sei angesichts der vielen Menschen, die verzweifelt auf ein Organ
warteten, «ein Akt der Humanität und Nächstenliebe», erklärte
Kammerpräsidentin Ellen Lundershausen am Mittwoch. Der Bundestag
stimmt an diesem Donnerstag über mögliche neue Regeln für
Organspenden ab.

Das bisherige System, einen Organspenderausweis auszufüllen und bei
sich zu tragen, hat aus Sicht der Kammer nicht zu einer Steigerung
der Spenderzahlen geführt. Dies sei aber absolut vordringlich, so die
Kammer. Mit der von der Kammer erhofften neuen Lösung sei zudem auch
die Möglichkeit zum Widerspruch weiter gegeben. In Thüringen ist die

Zahl der Organspender laut Deutscher Stiftung Organtransplantation
(DSO) im vergangenen Jahr auf 27 zurückgegangen, nach 37 im Jahr
2018. Damit ging auch die Zahl der gespendeten Organe zurück - von
116 im Jahr 2018 auf 68 im vergangenen Jahr.