Einige Ärzte erwägen Beschwerde gegen Masern-Impfpflicht

Berlin (dpa) - Nach dem Bundestagsbeschluss für eine Impfpflicht
gegen Masern in Kitas und Schulen erwägen einige Ärzte rechtliche
Schritte. Der Verein «Ärzte für individuelle Impfentscheidung» woll
e
aus seinen Reihen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einreichen
und unterstützen, sagte der Vorsitzende, Michael Friedl, der
«Rheinischen Post» (Freitag). Eine so drastische Einschränkung des
Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und auf Selbstbestimmung
sei durch die Masernfälle in Deutschland nicht zu rechtfertigen.

Wie der Verein auf Anfrage am Freitag erläuterte, wollen die Ärzte
prüfen, welche Aussicht auf Erfolg eine Verfassungsbeschwerde hätte -
ältere wegen eines Eingriffs in die Berufsfreiheit, jüngere auch als
unmittelbar von einer Impfpflicht Betroffene. Unterstützt werden
sollten zudem auch Eltern oder andere betroffene Menschen. Der Verein
hat nach eigenen Angaben rund 600 Mitglieder.

Der Bundestag hatte am Donnerstag zum stärkeren Schutz vor der hoch
ansteckenden Krankheit ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen.
Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der
Aufnahme in Kitas oder Schulen nachweisen, dass ihre Kinder geimpft
sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, muss
der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis
zu 2500 Euro Bußgeld. Greifen soll die Impfpflicht auch für
Lehrkräfte und Erzieherinnen sowie für Personal in medizinischen
Einrichtungen.