Ärzte verwechseln Herzschlag: Behindertes Kind bekommt Schmerzensgeld

Oldenburg/Gütersloh(dpa) - Für ärztliche Kunstfehler bei seiner
Geburt bekommt ein schwerstbehindertes Kind aus Gütersloh 500 000
Euro Schmerzensgeld. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg der
Achtjährigen zugesprochen. Das Kind werde mit schweren Hirnschäden
lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen sein, teilte das Gericht am
Freitag mit. Die beklagte Klinik aus dem Landkreis Osnabrück sowie
eine Ärztin wurden zudem verpflichtet, dem Mädchen alle Schäden zu
ersetzen, die ihm aus den groben Behandlungsfehlern entstanden sind
oder zukünftig entstehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Gerichtsangaben war der Herzschlag des Mädchens vor der Geburt
stark abgefallen. Ein Wehenschreiber hatte zeitweise keine
Herzschläge von Mutter und Kind aufgezeichnet. Erst nach zehn Minuten
wurde wieder ein normaler Herzschlag angezeigt. Dies hielten die
Ärzte für den Herzschlag des Kindes. Doch tatsächlich waren es die
Herztöne der Mutter. Als der Irrtum bemerkt wurde, war es bereits zu
spät. Das Kind hatte durch eine Sauerstoffunterversorgung einen
schweren Hirnschaden erlitten.

Die Ärzte hätten sich auf andere Weise vom Zustand des Kindes
überzeugen müssen, begründete das Oldenburger Gericht. Zuvor hatte
bereits das Landgericht Osnabrück weitere Fehler erkannt. Demnach
hatte nach der Geburt die Reanimation nicht sofort begonnen, es lag
kein Beatmungsbeutel bereit, die Maskenbeatmung war fehlerhaft und
ein Notarzt war zehn Minuten zu spät erschienen.