Wohnhaus mit Gas gesprengt - Besitzer zu Gefängnisstrafe verurteilt Von Marc Wickel, dpa
Eine gewaltige Explosion verwandelte im Frühjahr ein Wohnhaus in
Südhessen in ein Trümmerfeld. Für ein Gericht steht nun fest: Der
Eigentümer hat das Gebäude in die Luft gejagt.
Darmstadt (dpa/lhe) - Rund acht Monate nach der absichtlich
verursachten Explosion eines Wohnhauses in Südhessen hat das
Landgericht Darmstadt den Eigentümer zu acht Jahren Haft verurteilt.
Der 60 Jahre alte Angeklagte hatte nach Überzeugung der Richter am
Morgen des 22. März sein Wohnhaus in Birkenau (Kreis Bergstraße) mit
einer Gasexplosion gesprengt. Das Einfamilienhaus, das völlig
zerstört wurde, sollte an jenem Morgen vorm Amtsgericht
zwangsversteigert werden. Die Richter verhängten die Gefängnisstrafe
am Donnerstag unter anderem wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer
Sprengstoffexplosion.
Verletzt worden war damals niemand, umherfliegende Trümmer
beschädigten aber Nachbargebäude. Durch die Detonation waren nach
Angaben der Polizei Gebäudeteile bis zu 30 Meter hoch und 50 Meter
weit durch die Luft geschleudert worden. Insgesamt entstand ein
Schaden von mehreren Hunderttausend Euro. Die Staatsanwaltschaft
hatte sieben Jahre und drei Monate Haft gefordert, die Verteidigung
hingegen auf Freispruch plädiert.
Die Staatsanwaltschaft verwies unter anderem auf zwölf im Haus
verteilte Propangasflaschen, in zwei Räumen ausgeschüttetes Benzin
sowie eine in den Trümmern entdeckte Zündvorrichtung mit DNA-Spuren
des Angeklagten. «Die war die Nadel im Heuhaufen, und die haben wir
gefunden», sagte Oberstaatsanwalt Knut Happel.
Auch das Gericht ging von einer geplanten Sprengung aus. Ein
Gutachter habe die Tat als «vollständige, perfekte Explosion»
beschrieben, sagte der Vorsitzende Richter Mathis Dreher in der
Urteilsbegründung und erinnerte an die Gasflaschen und das Benzin.
Das zeige planvolles Handeln. «Ihr Haus, das sollte ihnen niemand
durch ein Zwangsversteigerungsverfahren nehmen», beschrieb der
Richter die Denkweise des Angeklagten. «Das sollten alle sehen und
verstehen am Tag der Zwangsversteigerung.»
Der Anwalt des Mannes kritisierte hingegen, die Ermittler und die
Staatsanwaltschaft hätten nur in Richtung des Angeklagten ermittelt.
Es sei nicht bewiesen, dass er es gewesen sei, der die Gasflaschen im
Haus verteilt habe. Der Anwalt hielt es auch für möglich, dass die
Explosion aus Versehen ausgelöst wurde. Der Angeklagte selbst hatte
bestritten, sein Haus gesprengt zu haben. Er war zwei Tage nach der
Detonation auf dem von Trümmern übersäten Grundstück festgenommen
worden.
Den Ermittlungen zufolge hatten Mutter sowie die Bank des Angeklagten
im Februar 2018 die Zwangsversteigerung beantragt. Der Verkehrswert
des Hauses war auf 200 000 Euro geschätzt worden.
Zum Tatmotiv hatte Oberstaatsanwalt Happel auf das psychiatrische
Gutachten über den 60-Jährigen hingewiesen. Der Gutachter hatte beim
Angeklagten eine «kombinierte Persönlichkeitsstörung» mit
narzisstischen und paranoiden Zügen diagnostiziert. Der Mann sei
einer, der alles besser wisse, hatte der Gutachter im August vor
Gericht ausgesagt. Ein Abgang mit einem großen Knall würde laut dem
Arzt zu einem Narzissten passen.