Nach Tod einer Patientin - Bewährungsstrafe für Pflegerin

Flensburg (dpa/lno) - Wegen fahrlässiger Tötung einer 77 Jahre alten
Patientin hat das Amtsgericht Flensburg eine Pflegerin zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es am Montag als
erwiesen an, dass die Angeklagte gegen ihre Sorgfaltspflicht
verstoßen hat, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Die Frau
muss 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Eine
Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro wurde für ein Jahr zur Bewährung
ausgesetzt.

Einen ebenfalls angeklagten Arzt sprach das Amtsgericht am Montag
dagegen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Der Mediziner habe
nicht gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen, weil er sich auf die
Angaben der Pflegerin zu Allergien verlassen musste. Er war zu den
Zeitpunkt in Bereitschaft.

Der Arzt soll der Patientin 2015 in einem Krankenhaus in Flensburg
das Schmerzmittel Novalgin nach einer Operation verordnet, die
ehemalige Pflegerin es verabreicht haben. Die Frau war allergisch
gegen das Medikament, was auch auf zahlreichen Dokumenten stand. Sie
starb Tage später an Multiorganversagen in einer Lübecker
Spezialklinik. Nach Ansicht des Gerichts habe die Pflegerin gegen
ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor ihrem Anruf bei dem
Arzt nicht sorgfältig genug den Allergiepass der Patientin sowie
weitere Unterlagen angesehen habe.