Medizinprodukte könnten auch in Brandenburg knapp werden

Nach Kritik an früheren Prüfverfahren für neu zugelassene
medizinische Produkte hat die EU die Bestimmungen verschärft. Doch
bislang gibt es nur wenige neu zugelassene Prüfstellen für die
strengeren Kontrollen.

Potsdam (dpa/bb) - Wegen einer EU-Verordnung, die ab Mai 2020
schärfere Kontrollen bei Medizinprodukten vorschreibt, könnte es auch
in Brandenburg zu Versorgungsengpässen kommen. Wie das
Gesundheitsministerium in Potsdam auf eine Anfrage der AfD im Landtag
mitteilte, sehen Branchenvertreter bundes- und europaweit
Schwierigkeiten, die ab 26. Mai greifenden neuen Vorschriften
fristgerecht umzusetzen. Damit sollen Qualität und Sicherheit von
Medizinprodukten, wie Verbandsmaterial, Rollstühle, Herzschrittmacher
oder Röntgengeräte, die sich bereits auf dem Markt befinden oder vor
ihrer Neuzulassung stehen, strenger kontrolliert werden.

Laut Ministerium unterstützt Brandenburg die Bundesregierung, bei der
Europäischen Kommission eine Lösung zu erreichen, um die neuen
Bestimmungen zeitnah umzusetzen. Die Versorgung der Bevölkerung mit
sicheren und effizienten Medizinprodukten habe für die
Landesregierung hohe Priorität.  

Den Angaben zufolge hat die EU-Kommission bis Anfang Oktober fünf
Prüfstellen in Deutschland, Großbritannien und Italien für die
Zertifizierung der Medizinprodukte anerkannt. Bislang hätten 41 der
58 bisherigen Prüfeinrichtungen ihre Zulassung beantragt. Dem 
Bundesverband Medizintechnologie zufolge müssen rund eine halbe
Million Produkte neu zertifiziert.

Über finanzielle Schäden oder Stellenstreichungen bei Brandenburger
Unternehmen als Folge der EU-Verordnung liegen der Landesregierung
den Angaben zufolge keine konkreten Informationen vor. Laut
bundesweiten Erhebungen des Deutschen Industrie- und
Handelskammertages sowie des Deutschen Industrieverbands für Optik,
Photonik, Analysen- und Medizintechnik, Spectaris, hat jedes dritte
der 300 befragten Unternehmen seine Existenz durch die
EU-Bestimmungen als gefährdet bezeichnet. Es sei jedoch offen, ob
diese Zahlen auf Brandenburg übertragbar seien, erklärte das
Ministerium.

Die neue Verordnung war mit einer zweijährigen Übergangsfrist bereits
am 25. Mai 2017 in Kraft getreten. Ein Anlass für die verschärften
Regeln war der Brustimplantate-Skandal in Frankreich, bei dem ein
Hersteller minderwertiges Material verwendet hatte. Die Implantate
hatten bei Frauen auch in Deutschland zum Teil schwere Schäden
verursacht.