Medizinischer Dienst wird von Krankenkassen abgetrennt

Berlin (dpa) - Im Sinne der Patienten soll der Medizinische Dienst
der Krankenkassen (MDK) unabhängiger werden. Deshalb beschloss der
Bundestag in der Nacht zum Freitag, den für Begutachtung und
Kontrollen zuständigen Dienst organisatorisch von den Krankenkassen
zu lösen. Mit der Umbenennung in Medizinischer Dienst (MD) verändert
sich auch die Besetzung der Verwaltungsräte. Dort müssen in Zukunft
Vertreter von Patienten, Verbrauchern und Pflegebedürftigen präsent
sein.

Der Medizinische Dienst der Kassen erarbeitet als Gutachterdienst zum
Beispiel Stellungnahmen zur Frage, welche Behandlungen medizinisch
notwendig sind und welche nicht. Er prüft außerdem
Krankenhausabrechnungen auf Fehler und begutachtet Patienten
hinsichtlich ihrer Pflegebedürftigkeit. Gesundheitsminister Jens
Spahn (CDU) erklärte, mit der Reform werde die Organisation
effektiver, glaubwürdiger und handlungsfähiger: «Die Patientinnen und

Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen
Dienste neutral prüfen und handeln.»