Kinder von Pflegebedürftigen werden finanziell geschont

Wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen, ist das für Söhne und Töchter

nicht nur emotional belastend, sondern oftmals auch eine finanzielle
Herausforderung. Ein neues Gesetz soll hier jedoch Abhilfe schaffen.

Berlin (dpa) - Die Kinder von Pflegebedürftigen sollen künftig nur
noch in seltenen Fällen zur Kasse gebeten werden. Nach dem Gesetz,
das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat, müssen sich
Töchter und Söhne der Betroffenen erst ab einem jährlichen
Bruttoeinkommen von 100 000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern
beteiligen. Bevor diese Regelung in Kraft treten kann, muss nach dem
Bundestag aber auch noch der Bundesrat grünes Licht geben.

Bislang springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Pflegebedürftige die
Heimkosten nicht mehr zahlen können. In vielen Fällen holen sich die
Behörden das Geld aber zumindest teilweise von den Angehörigen
zurück.

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) bezeichnete die jetzt
verabschiedete Reform als «wesentlichen Schritt, um Menschen das
Leben einfacher zu machen». Da die Pflegebedürftigkeit eines
Angehörigen bereits eine emotionale und organisatorische Belastung
sei, müssten die Betroffenen wenigstens vor unkalkulierbaren
finanziellen Risiken geschützt werden.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz bemängelte hingegen, dass die
Pflegebedürftigen selber nicht entlastet würden. «Pflege macht
weiterhin arm und zwingt viele Betroffene in die Sozialhilfe», sagte
Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Die Leistungen der Pflegeklasse
reichten schlicht nicht aus, um die Heimkosten zu decken.

Die Eigenbeteiligung von Pflegebedürftigen für einen Heimplatz stieg

im Bundesschnitt zuletzt auf knapp 1930 Euro. Das waren gut
110 Euro mehr als ein Jahr zuvor. Bundesweit am höchsten sind die
selbst zu zahlenden Beiträge weiter in Nordrhein-Westfalen mit nun
2406 Euro. Am preiswertesten sind Heimplätze derzeit in
Mecklenburg-Vorpommern, wo 1346 Euro selbst bezahlt werden müssen.
Diese Angaben stammen von der «Pflegedatenbank» des Verbands der
privaten Krankenversicherung.