Minister: Minderjährige vor Zwangsvollstreckung von Kassen schützen

Berlin/Magdeburg (dpa/sa) - Die Justizminister haben sich einem
Vorstoß Sachsen-Anhalts angeschlossen, einen besseren Schutz von
Minderjährigen bei der Zwangsvollstreckung von
Krankenkassenbeiträgen zu prüfen. Das teilte Sachsen-Anhalts
Justizstaatssekretär Hubert Böning am Donnerstag im Anschluss an eine
Konferenz der Minister in Berlin mit. Wenn Eltern es unterließen,
ihrer gesetzlichen Krankenkasse Informationen über mitversicherte
minderjährige Familienmitglieder zukommen zu lassen, dürfe dies
nicht zu Lasten der Kinder gehen.

Böning nannte als Beispiel einen Fall mit der Forderung einer
gesetzlichen Krankenkasse gegen eine Elfjährige in Höhe von 40 000
Euro. Laut Böning haben die Justizminister der Länder die Arbeits-
und Sozialminister gebeten, die Praxis der Krankenkassen und
gegebenenfalls erforderliche Rechtsänderungen zu prüfen.