Prozess um Gruppenvergewaltigung - 18-Jährige bei Tat verletzt Von Jürgen Ruf, dpa

Vor dem Freiburger Landgericht stehen elf Männer. Sie sollen vor
einer Diskothek in Freiburg eine 18-Jährige vergewaltigt haben. Weil
die Angeklagten schweigen oder die Vorwürfe zurückweisen, setzt die
Anklage auf Spuren. Im Fokus stehen nun die Verletzungen der Frau.

Freiburg (dpa/lsw) - Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen
vor einer Disco in Freiburg haben Rechtsmediziner nach Angaben von
Staatsanwaltschaft und Polizei Spuren von Gewalt gefunden. Es seien
bei der jungen Frau innere und äußere Verletzungen festgestellt
worden, sagte Staatsanwalt Thorsten Krapp am Donnerstag vor dem
Landgericht Freiburg. Darunter seien mehrere Kratzspuren und
Einblutungen an Ober- und Unterkörper. Diese deuteten darauf hin,
dass die 18-Jährige festgehalten wurde. Die Verletzungen passten
plausibel zu den Schilderungen der Frau. Diese hatte angegeben, von
mehreren Männern im Oktober vergangenen Jahres nachts in einem
Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt worden zu sein.

Angeklagt in dem Ende Juni begonnenen Strafprozess sind elf Männer im
Alter von 18 bis 30 Jahren wegen Vergewaltigung oder unterlassener
Hilfeleistung. Die meisten von ihnen Flüchtlinge. Ihnen wird zur Last
gelegt, die 18-Jährige vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben.
Einige ihrer Verteidiger geben an, die Frau habe Sex gewollt. Es habe
sich um einvernehmliche sexuelle Kontakte ohne Gewalt gehandelt. Die
Frau war am Morgen danach zur Polizei gegangen.

Die bei ihr attestierten Kratzspuren stammten von mehreren Personen,
sagte Krapp. Es seien entsprechende unterschiedliche
Fingernagelspuren entdeckt worden. Im Vergleich zu anderen
Sexualverbrechen gebe es nach Ansicht der Rechtsmediziner eine
Vielzahl von Spuren. Diese seien wichtige Punkte der Anklage, müssten
für ein Urteil aber vom Gericht bewertet werden.

Zum Schutz der jungen Frau sagte die Rechtsmedizinerin, die die
18-Jährige nach der Tat untersucht hatte, am Donnerstag unter
Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Auch die Polizei hatte nach
Angaben eines Ermittlers bei der Frau Verletzungen festgestellt.

Laut Anklage war die Frau hilf- und wehrlos. In der Disco seien ihr
eine Ecstasy-Tablette und möglicherweise auch K.o.-Tropfen zum Konsum
gegeben worden. Der Sachverständige Volker Auwärter sagte am
Donnerstag vor Gericht, im Körper der Frau sei 15 Stunden nach der
Tat bei einer Blutprobe neben Alkohol eine hohe Dosis an Drogen
gefunden worden. Dies passe zu den Angaben der Anklage.

Die 18-Jährige sei durch die deutlich zu hohe Dosierung der
Ecstasy-Tablette akut in ihrer Gesundheit gefährdet gewesen, sagte
Auwärter. Ecstasy habe er nachweisen können. Für K.o.-Tropfen gebe es

keinen Nachweis, sie könnten aber nicht ausgeschlossen werden.

Der Prozess wird am 19. November fortgesetzt. Er wird Gerichtsangaben
zufolge bis ins nächste Jahr dauern. Termine für mögliche Urteile
gibt es demnach noch nicht (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6
KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).