800 000 Euro Schmerzensgeld für Hirnschaden nach Nasen-OP

Gießen (dpa/lhe) - Ein nach einem Behandlungsfehler hirngeschädigter
Patient hat laut einer Entscheidung des Landgerichts Gießen Anspruch
auf insgesamt 800 000 Euro Schmerzensgeld. Die Summe gehöre zu den
höchsten, die Richter in ähnlichen Fällen für angemessen hielten,
erläuterte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. In dem Fall ging es um
einen damals 17-Jährigen, der 2013 am Uni-Klinikum Gießen-Marburg
(UKGM) wegen eines Nasenbeinbruchs operiert worden war. Dem Personal
unterlief dem Gericht zufolge bei der Bedienung des Sauerstoffgerätes
ein fataler Fehler, wodurch der Kläger eine schwere Hirnschädigung
erlitt. Zuvor hatte darüber die «Gießener Allgemeine Zeitung»
berichtet (Az.: 5 O 376/18).

Es habe sich um einen kleinen Eingriff gehandelt, sagte der Sprecher.
Dann geschah der Fehler: «Während der Vollnarkose kam es zu einer
etwa 25-minütigen Sauerstoffunterversorgung, weil die Schläuche des
verwendeten Beatmungsgeräts fehlerhaft angeschlossen worden waren»,
teilte das Gericht mit.

Der Patient hatte bereits 500 000 Euro Schmerzensgeld von der
beklagten Klinik erhalten. In dem Zivilverfahren vor dem Landgericht
ging es um zusätzliche 500 000 Euro, die der Kläger forderte. Die
Richter erachteten insgesamt 800 000 Euro für angemessen und sprachen
diesem entsprechend die Zahlung von weiteren 300 000 Euro zu.

Als Begründung führte das Gericht die schlimmen Folgen für den Mann
an, «der zu einem selbstbestimmten Leben nicht mehr in der Lage» sei.
Zudem verwies es auf dessen jugendliches Alter und darauf, dass die
Hirnschädigung «aus einer fehlerhaften Bedienung des Beatmungsgeräts

und damit aus dem Bereich eines voll beherrschbaren Risikos
resultieren». Das UKGM teilte mit, es könne sich noch nicht äußern,

da das - noch nicht rechtskräftige - Urteil noch nicht vorliege.