Im Prozess um Gruppenvergewaltigung sagen Rechtsmediziner aus

Vor einer Diskothek in Freiburg wird eine 18-Jährige vergewaltigt.
Elf Männer sind angeklagt. Vor Gericht sagen erstmals Rechtsmediziner
aus. Sie sollen Antworten vor allem auf eine Frage liefern.

Freiburg (dpa/lsw) - Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer
18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg sollen am Donnerstag (9.00
Uhr) erstmals Rechtsmediziner gehört werden. Nach Angaben des
Landgerichts Freiburg sollen die zwei Experten dazu befragt werden,
wie die junge Frau nach der Tat untersucht wurde und ob dabei
Verletzungen festgestellt wurden. Es ist der 20. Verhandlungstag in
dem Prozess, der Ende Juni begonnen hat. Bislang hat das Gericht vor
allem Besucher und Mitarbeiter der Diskothek, Polizeibeamte sowie
Freunde und Bekannte der Angeklagten als Zeugen gehört.

Angeklagt in dem Prozess sind elf Männer von 18 bis 30 Jahren wegen
Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Die meisten sind
Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres
die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem
Gebüsch vergewaltigt oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten
dies oder schweigen zu den Vorwürfen.

Der Prozess wird dem Gericht zufolge bis ins nächste Jahr dauern.
Termine für mögliche Urteile gibt es demnach noch nicht (Az. 6 KLs
181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19).