Datenschützer erlassen Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen

Das bislang wohl höchste Bußgeld hierzulande wegen
Datenschutz-Verstößen trifft die Deutsche Wohnen. Auch nach
offizieller Rüge sollen über Jahre private Daten von Mietern und
Ex-Mietern in einem Archiv zugänglich gewesen sein.

Berlin (dpa) - Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hat
einen Bußgeldbescheid in Millionenhöhe gegen den Immobilienkonzern
Deutsche Wohnen erlassen. Nach derzeitigem Kenntnisstand handele es
sich bei dem Betrag von 14,5 Millionen Euro um das bisher höchste
Bußgeld in Deutschland auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung
DSGVO, teilte die Behörde mit. Teils Jahre alte persönliche Daten von
Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten,
Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen
Verhältnissen hätten im Archiv des Unternehmen noch immer eingesehen
und verarbeitet werden können.

Smoltczyk geht davon aus, dass diese massenhafte Speicherung
personenbezogener Daten von Mietern kein Einzelfall ist. «Aus unserer
Aufsichtspraxis ergibt sich, dass es massive Speicherung von Daten
häufiger gibt. Unternehmen machen sich oft wenig Gedanken darum, ob
es einen Grund gibt, diese Daten zu speichern», sagte Smoltczyk dem
«Tagesspiegel».

Beim Konzern Deutsche Wohnen sei bereits im Juni 2017 festgestellt
worden, dass das Unternehmen personenbezogene Daten von Mietern in
einem Archivsystem gespeichert habe, bei dem nicht mehr erforderliche
Daten gar nicht gelöscht werden konnten, erklärte die Behörde
am Dienstag. Bis zu einer Untersuchung vor Ort im März dieses Jahres
habe sich an dem Zustand trotz Aufforderung kaum etwas geändert. Der
bereits am 30. Oktober erlassene Bußgeldbescheid sei noch nicht
rechtskräftig. Deutsche Wohnen will den Bescheid gerichtlich prüfen
lassen.

Politiker von SPD und Grünen begrüßten den Schritt. «Das
Rekordbußgeld der Berliner Datenschutzbeauftragten ist eine
angemessene Reaktion auf die erheblichen Datenschutzverstöße der
unkontrollierten Sammlung von MieterInnendaten», sagte Sven
Kohlmeier, Sprecher der SPD-Fraktion für Rechts- und Netzpolitik.
Nach Auffassung von Stefan Ziller von der Grünen-Fraktion zeige das
Bußgeld, «wie wirksam die Datenschutz-Grundverordnung ist».

«Die Vorwürfe beziehen sich auf die bereits abgelöste
Datenarchivierungslösung des Unternehmens», teilte Deutsche Wohnen
mit und betonte, dass «keinerlei Daten von Mietern datenschutzwidrig
an unternehmensfremde Dritte gelangt» seien. Es seien «umfangreiche
personelle und prozessuale Veränderungen eingeleitet worden».

Bei der Festsetzung der Höhe des Bußgelds sei für das Unternehmen
nachteilig ausgelegt worden, dass es die beanstandete Archivstruktur
bewusst angelegt und die betroffenen Daten über einen langen Zeitraum
unzulässig verarbeitet habe, betonte die Datenschutzbehörde. Solchen
«Datenfriedhöfen» begegneten die Datenschützer in ihrer
Aufsichtspraxis «leider häufig», sagte die Berliner Beauftragte Maja

Smoltczyk. Im vorliegenden Fall handele es sich um einen «eklatanten
Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes».

Neben der Sanktionierung des strukturellen Verstoßes verhängten die
Datenschützer noch weitere Bußgelder zwischen 6000 und 17 000 Euro
wegen unzulässiger Speicherung von personenbezogenen Daten von
Mieterinnen und Mietern in 15 konkreten Fällen. Zur Berechnung der
Höhe sei unter anderem der weltweit erzielte Vorjahresumsatz des
Unternehmens herangezogen worden, hieß es. Die Deutsche Wohnen SE
habe für 2018 einen Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro
erzielt, demnach könne das Bußgeld bis zu 28 Millionen Euro betragen.

Die Deutsche Wohnen ist eines der größten Immobilienunternehmen in
Deutschland. Allein in Berlin verfügt das börsennotierte Unternehmen
über einen Bestand von über 100 000 Wohnungen.