Pläne für Verbot von «Therapien» gegen Homosexualität werden konk ret

Homosexuelle mit fragwürdigen medizinischen Methoden «umpolen» - das

will Gesundheitsminister Spahn verbieten. Der Gesetzentwurf soll bald
ins Kabinett. Erste Inhalte wurden am Montag bekannt.

Berlin (dpa) - Das geplante Verbot sogenannter Konversionstherapien
für Homosexuelle nimmt Gestalt an. Bei unter 16-Jährigen sollen diese
umstrittenen Methoden grundsätzlich untersagt werden. Das sieht ein
erster Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vor. Es soll noch dieses
Jahr ins Kabinett eingebracht werden, wie ein Sprecher des
Bundesgesundheitsministeriums am Montag in Berlin sagte.
Oppositionsparteien begrüßten das, kritisierten allerdings Ausnahmen,
die im aktuellen Entwurf vorgesehen sind.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte dem Redaktionsnetzwerk
Deutschland (RND, Montag), sogenannte Konversionstherapien sollten
soweit wie möglich verboten werden. «Wo sie durchgeführt werden,
entsteht oft schweres körperliches und seelisches Leid.» Im Februar
hatte er der «taz» gesagt, Homosexualität sei keine Krankheit. «Ich

halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen
Schwulseins.»

Konversionstherapien werden nach Einschätzung der Bundesstiftung
Magnus Hirschfeld, die unter anderem die Geschlechterforschung
fördert, immer noch bei Tausenden Betroffenen jedes Jahr in
Deutschland angewendet. Dabei wird versucht, Homosexuelle durch
fragwürdige Methoden umzuerziehen. Das reicht nach Angaben der
Stiftung von «Therapien» im familiären Umfeld und Sitzungen bei
Coaches oder Therapeuten, über Gebete bis hin zu Dämonenaustreibung.
Betroffene berichten von schweren psychischen Nachwirkungen und sogar
von Suizidgedanken in Folge solcher Methoden.

Konkret geplant ist nun, dass neben dem grundsätzlichen Verbot von
Konversionstherapien bei unter 16-Jährigen, diese Methoden auch bei
16- bis 18-Jährigen nicht mehr angewendet werden dürfen - es sei
denn, der Behandler weise nach, dass der oder die Betroffene über die
notwendige Einsichtsfähigkeit in Tragweite und Risiken der Behandlung
verfüge, so der Ministeriumssprecher. Verstöße sollen mit einer
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern geahndet
werden. Für Erwachsene ist kein Verbot geplant. Das wird mit dem
Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen begründet.

Die geplanten Ausnahmen werden von Linken und Grünen kritisiert. «An
dieser Stelle muss der Gesetzentwurf zwingend nachgebessert werden»,
forderte die in der Linksfraktion zuständige Abgeordnete Doris
Achelwilm am Montag. Ihre Kollegin von den Grünen, Ulle Schauws,
sagte, Jugendliche könnten zum Beispiel von ihren Eltern unter Druck
gesetzt werden. Deshalb würde eine Ausnahmeregelung für 16- bis
18-Jährige an der Realität vorbei gehen.

Der Fachpolitiker der FDP-Fraktion, Jens Brandenburg, forderte Tempo
bei der Umsetzung: «Die menschenverachtenden Konversionstherapien
müssen noch Anfang 2020 verboten werden.» Konversionsverfahren seien
ein schwerer Eingriff in die persönliche Selbstbestimmung. «Was keine
Krankheit ist, kann man nicht heilen.»

Wissenschaftliche Gutachten im Auftrag des Gesundheitsministeriums
und eine Expertenkommission waren zu dem Ergebnis gekommen, dass ein
Verbot von Konversionstherapien aus medizinischer Sicht geboten und
rechtlich möglich sei. Auch die Bundesländer hatten sich im Bundesrat
dafür ausgesprochen.