Urteil im Rostocker Prostituierten-Prozess erwartet

Rostock (dpa/mv) - Im Prozess um brutale Übergriffe auf zwei
Prostituierte soll am Landgericht Rostock am Montag (14.00 Uhr) das
Urteil fallen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 28-jährigen
Angeklagten ursprünglich versuchten Totschlag vorgeworfen. Inzwischen
fordert sie sieben Jahre und sechs Monate Haft wegen gefährlicher
Körperverletzung sowie die Sicherungsverwahrung des Mannes.

Der Verteidiger des Angeklagten fordert hingegen nur fünf Jahre
Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Rechtsanwalt des
einen Opfers verlangt vom Gericht wiederum eine Verurteilung wegen
versuchten Mordes, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.

Der 28-Jährige hatte während des Prozesses gestanden, im Oktober 2018
eine 33-jährige und im Januar 2019 eine 40-jährige Frau, die er über

ein Erotik-Portal im Internet zu sich nach Hause eingeladen hatte,
gewürgt beziehungsweise mit einem Messer verletzt zu haben. Jedoch
behauptete er, sich an Details nicht erinnern zu können. Ein
Psychiater hatte dem Angeklagten eine sexuelle sadistische Störung
attestiert, die er bis zu den Taten unter Kontrolle gehalten habe. Er
sei uneingeschränkt schuldfähig.