Bluttests vor der Geburt unter engen Bedingungen auf Kassenkosten

Nach jahrelangen Diskussionen gibt es jetzt Klarheit: Die Kassen
können die Kosten von Gen-Untersuchungen zur Gesundheit ungeborener
Kinder übernehmen - aber ausdrücklich nicht auf breiter Front.

Berlin (dpa) - Schwangere Frauen sollen Bluttests vor der Geburt auf
ein Down-Syndrom des Kindes künftig unter engen Voraussetzungen von
den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Das beschloss der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken als
oberstes Entscheidungsgremium am Donnerstag in Berlin. Möglich sein
soll die neue Kassenleistung aber «nur in begründeten Einzelfällen»

für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach ärztlicher Beratung und
verbunden mit bestimmten verpflichtenden Informationen.

Durch die «sehr engen Voraussetzungen» werde klar und eindeutig
geregelt, dass der Bluttest nicht als ethisch unvertretbares
«Screening» eingesetzt werde, sagte der G-BA-Vorsitzende Josef
Hecken. Ziel ist es laut G-BA, Risiken einer sonst erforderlichen
invasiven Fruchtwasseruntersuchung zu vermeiden, bei der es als
schlimmste Komplikation zu Fehlgeburten kommen kann.

Die Beratung durch den Arzt soll «ausdrücklich ergebnisoffen» sein.
Dabei soll auch auf das jederzeitige «Recht auf Nichtwissen» von
Testergebnissen hingewiesen werden. In Anspruch genommen werden kann
die neue Kassenleistung aber noch nicht so schnell. Zunächst muss -
voraussichtlich Ende 2020 - der G-BA noch beschließen, wie eine
dazugehörige Infobroschüre ausgestaltet werden soll. Auch das
Bundesgesundheitsministerium muss die Beschlüsse wie üblich billigen.

Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten,
mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom
auf die Welt käme. Sie gelten als risikolos im Vergleich zu den seit
mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die bereits
Kassenleistung sind. Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder
Zelle ein Chromosom mehr als andere. Das Chromosom 21 ist dreifach
vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche
Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und
sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Corinna
Rüffer, hatte der Deutschen Presse-Agentur noch vor dem Beschluss des
Bundesausschusses gesagt, dies werde keinesfalls das Ende der Debatte
sein. «Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir die Grenzen und
Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft
festlegen - und das wird der Bundestag auch tun.»

Rüffer hatte mit anderen Abgeordneten bereits eine offene Debatte im
Parlament zu ethischen Fragen initiiert. Dabei wurde im April breite
Unterstützung für eine Anerkennung der Tests als Kassenleistung
deutlich. Es gab aber auch Warnungen vor wachsendem Druck auf Eltern,
der zu mehr Abtreibungen führe. Beratung und auch die Unterstützung
von Menschen mit Behinderungen müssten deutlich verbessert werden.
Konkrete Anträge wurden vorerst aber noch nicht eingebracht.

Außerdem beschloss der G-BA, dass besonders schwer erkrankte Frauen
das Absaugen von Körperfett bald von den Kassen bezahlt bekommen
sollen. Dies gilt zunächst befristet bis Ende 2024 für Patientinnen
mit einer krankhaften Fettvermehrungsstörung (Lipödem) im Stadium 3.
Bis dann sollen Ergebnisse einer generellen wissenschaftlichen Studie
zu Nutzen und Risiken vorliegen, die dann Basis eines abschließenden
Beschlusses für alle Stadien der Erkrankung sein soll.

Die Entscheidung setze eine Forderung von Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) um und schaffe eine neue Versorgungsmöglichkeit für
Patientinnen mit Lipödem im Stadium 3, erläuterte der G-BA. Dies
geschehe «notwendigerweise mit strengen Vorgaben zur
Qualitätssicherung». Zugleich werde die Studie fortgesetzt, die
zwingend nötige Informationen für eine zuverlässige Abwägung von
Nutzen und Schaden der Methode liefern soll. Als Kassenleistung für
das Stadium 3 dürfte sie voraussichtlich ab Januar 2020 angewendet
werden können, wie der G-BA erklärte.