Zahlen die Krankenkassen künftig Bluttests vor der Geburt?

Nach langer Debatte soll entschieden werden, ob Gen-Untersuchungen
zur Gesundheit ungeborener Kinder auf Kassenkosten kommen. Für viele
Familien sind sie Hilfe und eine schwierige ethische Frage zugleich.

Berlin (dpa) - Sollen schwangere Frauen Bluttests vor der Geburt auf
ein Down-Syndrom des Kindes künftig von der Kasse bezahlt bekommen?
Das will das oberste Beschlussgremium des Gesundheitswesens am
Donnerstag in Berlin entscheiden. Dabei geht es ausdrücklich um
Frauen mit Risikoschwangerschaften und keinen generellen Anspruch.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, gesetzlichen Kassen
und Kliniken hatte schon signalisiert, eine Anerkennung als mögliche
Kassenleistung sei im Einzelfall als medizinisch begründet anzusehen.
Die genaue Regelung soll nun beschlossen werden. In Kraft treten
könnte sie dann aber voraussichtlich erst im Herbst 2020.

Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Corinna
Rüffer, sagte der Deutschen Presse-Agentur, ganz egal was der
Gemeinsame Bundesausschuss entscheide, werde das keinesfalls das Ende
der Debatte sein. «Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir die
Grenzen und Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der
Schwangerschaft festlegen - und das wird der Bundestag auch tun.»

Rüffer hatte mit anderen Abgeordneten bereits eine offene Debatte zu
ethischen Fragen im Parlament initiiert. Dabei wurde im April breite
Unterstützung für eine Anerkennung der Tests als Kassenleistung
deutlich. Es gab aber auch Warnungen vor wachsendem Druck auf Eltern,
der zu mehr Abtreibungen führe. Beratung und auch die Unterstützung
von Menschen mit Behinderungen müssten deutlich verbessert werden.
Konkrete Anträge wurden vorerst aber noch nicht eingebracht.

Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten,
mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom
auf die Welt käme. Sie gelten als risikolos im Vergleich zu den seit
mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die bereits
Kassenleistung sind. Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder
Zelle ein Chromosom mehr als andere. Das Chromosom 21 ist dreifach
vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche
Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und
sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Daneben will der Gemeinsame Bundesausschuss unter anderem über eine
weitere neue Kassenleistung entscheiden. Dabei geht es um das
Absaugen von Körperfett bei besonders schwer erkrankten Frauen mit
dem Stadium 3. Daneben wird eine generelle wissenschaftliche Studie
zu Nutzen und Risiken dieser sogenannten Liposuktion vorbereitet.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte derweil an, er wolle
die Abläufe in dem Bundesausschuss «verschlanken und beschleunigen».

«Wenn neue Therapien helfen, sollen sie schnell in der Versorgung
ankommen», sagte der CDU-Politiker der «Stuttgarter Zeitung» und den

«Stuttgarter Nachrichten» (Donnerstag). Patienten sollten wissen:
«Wenn es möglich ist, ihre Behandlung zu verbessern, fällt die
Entscheidung sorgfältig, aber auch mit der nötigen Dringlichkeit.»