Vorstoß aus CDU: Schneller bauen - Verbandsklagerecht einschränken Von Andreas Hoenig und Theresa Münch, dpa

Der Staat kommt beim Ausbau der Infrastruktur nicht wirklich voran.
Fördermittel werden nur zögerlich abgerufen. Das hat auch und vor
allem damit zu tun, dass es lange Planungsverfahren und zu wenig
Baukapazitäten gibt. Unionspolitiker wollen das nun ändern

Berlin (dpa) - Aus der Union kommt ein Vorstoß für schnelleres Planen
und Bauen bei neuen Bahnstrecken oder Autobahnen. Um Verfahren zu
beschleunigen, sollten etwa das Klagerecht von Umweltverbänden
eingeschränkt, das Personal in Behörden aufgestockt und Bürger besser

beteiligt werden, heißt es in einem 11-Punkte-Plan. Er stammt von
fünf CDU-Politikern, darunter Generalsekretär Paul Ziemiak und der
Chef der Unions-Mittelstandsvereinigung, Carsten Linnemann. Das
Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

«Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des
entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine
ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im
Genehmigungsverfahren nicht gegeben war», heißt es in dem Papier.
«Ansonsten wird das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von
Infrastrukturprojekten benutzt.» Die Klagen von Umweltverbänden
sollten sich auf umweltbezogene Rechtsvorschriften beschränken.

Generell heißt es in dem Papier, dass es von der Planung bis zum
Baubeginn häufig viele Jahre oder sogar Jahrzehnte dauere: «Dies ist
aus Sicht vieler Bürger und Unternehmen ein unhaltbarer Zustand.»
Einer der Gründe liege in der wachsenden Zahl geltender planungs- und
umweltrechtlicher Vorgaben. Deutschland benötige als exportstarke
Wirtschaftsnation in der Mitte Europas aber leistungsfähige
Verkehrswege. «Zudem gilt es gerade in den kommenden Jahren, massiv
in den Ausbau beispielsweise der Schieneninfrastruktur zu
investieren, um die Klimaschutzziele zu erreichen.»

Als Beispiele für lange Verfahren genannt werden die Elbvertiefung,
der Bau neuer Bahnstrecken oder Autobahnen. Verzögerungen gibt es
aber auch beim Ausbau neuer Stromleitungen oder beim Bau von
Windkraftanlagen an Land.

Die CDU-Politiker fordern, die rechtlichen Rahmenbedingungen so
anzupassen, dass schneller geplant und gebaut werden könne. Ein
erster Schritt sei 2018 mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz
zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im
Verkehrsbereich getan worden.

Es müssten aber weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden, heißt

es in dem Papier. Es stammt neben Ziemiak und Linnemann von den
CDU-Bundestagsabgeordneten Patrick Schnieder und Christoph Ploß sowie
vom nordrhein-westfälischen Verkehrsminister Hendrik Wüst.

So sollten die öffentlichen Auftraggeber den Bestand an eigenem
Planungspersonal aufstocken oder sich in größerem Umfang als bisher
der Expertise von externen Ingenieurbüros bedienen. Auch die
Personalkapazitäten der Genehmigungsbehörden müssten ausgebaut werden

- etwa beim Eisenbahn-Bundesamt.

Ferner wird vorgeschlagen, dass die Bundesregierung die
EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 für eine Initiative
zur Reform der sogenannten Aarhus-Konvention nutzen soll. Auf dieser
Konvention basierten zahlreiche EU-Vorschriften über die
Verfügbarkeit von Umweltinformationen und den Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten.

Daneben gehe es darum, Gerichtsverfahren zu beschleunigen, heißt es
unter Berufung auf ein Gutachten des Normenkontrollrats. So sollten
Akten schneller bearbeitet werden - durch zusätzliche Fachgutachter
und wissenschaftliche Mitarbeiter. Zudem könne die erstinstanzliche
Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte erweitert werden.

Weiter heißt es, zentrale Verkehrsinfrastrukturprojekte sollten
ausschließlich durch projektbezogene Maßnahmengesetze genehmigt
werden, die der Bundestag final beschließe - dadurch könne auf ein
Planfeststellungsverfahren verzichtet werden.

Außerdem wird eine Stichtagsregelung gefordert. Derzeit müssten
Planungen während des laufenden Genehmigungsverfahrens gemäß den
neuesten fachlichen Erkenntnissen und Gesetzen angepasst werden.
Dadurch komme es während des Verfahrens häufig zu Verzögerungen und
langwierigen Überarbeitungen - weil sich technische oder verkehrliche
Rahmenbedingungen änderten. «Eine gesetzliche Stichtagsregelung würde

es ermöglichen, dass Änderungen nach einem bestimmten Stichtag nicht
mehr berücksichtigt werden müssen. Dies würde die Planbarkeit von
Infrastrukturprojekten verbessern und die Zeit vom Planungsbeginn bis
zum Bau verkürzen.»

Die CDU-Politiker sprechen sich daneben für eine «neue
Beteiligungskultur» aus. Das Vertrauen der Bürger in den Staat sei
bei großen Bauprojekten spürbar gesunken. «Widerstand gibt es dann,
wenn persönliche Belange oder Umweltbelange betroffen sind oder der
Sinn und die Kosten eines Projektes nicht verständlich vermittelt
werden.» So sollten Behörden eine «professionelle
Verfahrenskommunikation» in sämtlichen Beteiligungsverfahren
sicherstellen und digitale Möglichkeiten der Beteiligung einsetzen,
wie etwa verpflichtende Online-Foren mit Feedback-Funktion.

Die Bundesregierung steckt viele Milliarden in den Ausbau etwa von
Verkehrswegen oder der digitalen Infrastruktur. Erst am Mittwoch
hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Bundestag gesagt, gebe bei
Investitionen derzeit keinen Mangel an Geld, sondern nicht
ausreichende Planungskapazitäten.

Viele Länder rufen Fördermittel des Bundes für klamme Kommunen aber
nur zögerlich ab. Bis September seien 48 Prozent des
3,5-Milliarden-Euro-Topfes zur Förderung von kommunalen Investitionen
genutzt worden, erklärte das Finanzministerium auf eine Frage der
FDP-Fraktion. Mit dem Geld sollen finanzschwache Kommunen etwa bei
der energetischen Sanierung von Schulen, Kitas und Krankenhäusern
unterstützt werden oder Bus und Bahn barrierefrei machen. Die Länder
und Kommunen müssen allerdings auch Geld zuschießen.